Dieser Artikel gibt einen Überblick über eine Reihe von Gerichtsprozessen nach den papuaweiten Anti-Rassismus-Protesten zwischen Ende August und Ende September 2019, welche eine Welle der Kriminalisierung von Menschenrechtsverteidigern und politischen Aktivisten nach sich zog. Zuvor hatte das Westpapua-Netzwerk zwei Artikel zum Verlauf der Gerichtsverfahren zwischen Mitte Dezember 2019 und Anfang Februar 2020 auf der WPN Webseite veröffentlicht (Erste Zusammenfassung, erstes Update). Dieser Artikel fasst die wichtigsten Entwicklungen in den Prozessen im Februar 2020 zusammen.
Verhandlungen im Zusammenhang mit Gewaltausbrüchen in Jayapura
Gegenwärtig finden am Bezirksgericht Jayapura mehrere Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit den Unruhen in Jayapura am 29. August 2019 statt. Die Mehrzahl der verfahren endete mit Freiheitsstrafen für die Angeklagten. In allen Verfahren gab es Anzeichen für mangelnde Transparenz, Unparteilichkeit und Gerechtigkeit. Einerseits wurden Angeklagte aus Papua wegen Vandalismus und Diebstahl schuldig gesprochen, obwohl viele von ihnen während der Untersuchungshaft unter Folter gezwungen worden waren falsche Geständnisse zu unterschreiben. Darüber hinaus hatte der Staatsanwalt in mehreren Verfahren keinerlei Zeugen oder Beweise bei Gericht vorgelegt, welche eine die Beteiligung der Angeklagten an einer Straftat bewiesen hätten. Andererseits waren die Haftstrafen für vier Nicht-Papuas, die während den Unruhen einen Papua getötet hatten, verhältnismäßig milde.
Am 24. Februar 2020 wurden die 14 Angeklagten Pandra Wenda, Yoda Tabuni, Dorti Kawena, Yali Loho, Ronald Wandik, Jonny Weya, Persiapan Kogoya, Mika Asso, Yusuf Moai, Ello Hubi, Revinus Tambonop, Ari Asso, Ferius Entama und Agustinus L Mohi zu sechs Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Die Anwälte kritisierten das Urteil, da wichtige belastende Beweise nicht bei Gericht vorgeführt worden waren und Zeugen der Staatsanwaltschaft widersprüchliche Aussagen gemacht hatten denen zu Folge einige Angeklagte gleichzeitig an verschiedenen Orten an Akten des Vandalismus beteiligt gewesen sein sollen. Alle Angeklagten erhielten trotz unterschiedlicher Anklage Freiheitsstrafe mit dem gleichen Strafmaß. Sie wurden gegen Ende Februar 2020 aus der Haft entlassen, da die Freiheitsstrafe um die Haftzeit verkürzt worden war.
Am 20. Februar 2020, wurden die sechs Angeklagten Yan Peter Suramaja, Dolfin, Vinsen Dogopia, Jorgen Aipui, Valerio Yaas und Peter Meraudje ebenfalls zu sechs Monaten Freiheitsentzug verurteilt, obwohl auch hier die Anklagen unterschiedlich waren. Auch hier kritisierten die Anwälte das Urteil. Weder Zeugenaussagen noch Beweise deuteten auf eine Beteiligung an Straftaten hin. Bei der Urteilsverkündung erwähnten die Richter angeblich belastende Aufnahmen einer Überwachungskamera. Nach Angaben der Anwälte wurden die Aufnahmen jedoch bei keiner Gerichtverhandlung vorgeführt oder untersucht.
Am 11. Februar 2020 verurteilten Richter die drei Angeklagten Oktovianus Hisage, Yosam Wenda und Yoda Tabuni zu sechs Monaten Haft. Auch hier wurde die Strafe um die Haftzeit verkürzt. Die Richter sprachen die Angeklagten schuldig am 29. August 2019 Computer und Keyboards aus verschiedenen Regierungsbüros gestohlen zu haben. Auch hier waren weder die Staatsanwaltschaft noch die Polizei belastendes Beweismaterial zu präsentieren oder Zeugen vorzuladen welche die Angeklagten bei dem Diebstahl gesehen hatten.
Die 17 Angeklagten haben gegen das Urteil Berufung eingelegt. Sie betonten unrecht schuldig gesprochen worden zu sein und während der Unruhen keine kriminellen Handlungen begangen zu haben.
Am 18. Februar 2020, sprachen Richter die Angeklagten Nasrul und Irwan für schuldig während den Unruhen am 30. August 2019 am Totschlag eines Papuas namens Evertin Mofu beteiligt gewesen zu sein. Die Verhandlung hatte gezeigt, dass die Angeklagten zusammen mit anderen Migranten mit Waffen losgezogen waren um andere Bürger anzugreifen. Beide Angeklagten wurden zu drei Jahren Haft verurteilt. Zuvor hatte der Staatsanwalt ein Strafmaß von fünf Jahren gefordert. Die Strafe für beide Täter ist verhältnismäßig niedrig. Das indonesische Strafgesetzbuch (KUHP) erwähnt für einen Verstoß gegen Artikel 338 [Totschlag] eine maximale Freiheitsstrafe von 15 Jahren. Ein Verstoß gegen Artikel 170 (2) [Kollektive Körperverletzung mit Todesfolge] kann maximal mit zwölf Jahren Haft bestraft werden. Die Angehörigen von Evertin Mofo waren von dem Urteil schwer enttäuscht. Ende Dezember 2019 waren zwei weitere Täter – beide noch minderjährig – zu elf Monaten Haft für die Beteiligung an dem Totschlag von Evertin Mofu verurteilt worden.
Update zur Situation sieben politischer Gefangener in Kalimantan
Am 11 Februar 2020 fand die erste Verhandlung in dem Gerichtsverfahren gegen die sieben papuanischen politischen Aktivisten Fery Kombo, Alexander Gobay, Hengki Hilapok, Buchtar Tabuni, Irwanus Uropmabin, Stevanus Itlay und Agus Kossay am Bezirksgericht in Balikpapan, Ost-Kalimantan, statt. Sie müssen sich wegen angeblicher Verstöße gegen das KUHP in verschiedenen Anklagepunkten verantworten:
• Der Staatsanwalt hat Alexander Gobai in der ersten Anklage wegen des Verstoßes gegen Artikel 110 (1) KUHP in Verbindung mit den Artikeln 106 KUHP und Artikel 55 (1) 1 KUHP angeklagt. In der zweiten Anklage muss er sich wegen Verstoßes gegen Artikel 106 KUHP in Verbindung mit Artikel 55 (1) 1 KUHP verantworten. Der Artikel 106 KUHP regelt die Straftat des Verrats (‚makar’), während Artikel 110 KUHP sich auf Verbrechen durch kriminelle Verschwörung bezieht. Der Artikel 55 definiert mehrere strafbare Formen der Beteiligung an einer Straftat, insbesondere das in Auftrag geben, die Teilnahme oder die Ausführung einer Straftat.
• In der ersten Anklage muss sich Hengki Hilapok wegen Verstoßes gegen Artikel 106 KUHP in Verbindung mit Artikel 55 (1) 1 KUHP verantworten; In der zweiten Anklage wurde er wegen Verstoßes gegen Artikel 110 (1) KUHP in Verbindung mit Artikel 106 KUHP angeklagt; die dritte Anklage nennt den Verstoß gegen Artikel 160 KUHP, welcher die Straftat der Aufhetzung regelt.
• Der Staatsanwalt hat Steven Itlay in der ersten Anklage wegen des Verstoßes gegen Artikel 106 KUHP in Verbindung mit Artikel 55 (1) 1 KUHP angeklagt; In der zweiten Anklage muss er sich wegen Verstoßes gegen Artikel 107 (1) KUHP in Verbindung mit Artikel 55 (1) 1 KUHP verantworten; die dritte Anklage nennt den Verstoß gegen Artikel 107 (2) KUHP in Verbindung mit Artikel 55 (1) 1 KUHP; in der vierten Anklage soll Itlay gegen Artikel 110 (1) KUHP in Verbindung mit Artikel 55 (1) 1 KUHP verstoßen haben. Der Artikel 107 KUHP bezieht sich ebenfalls auf die Straftat des Verrats (‚makar‘)
• In der ersten Anklage muss sich Agus Kossai wegen Verstoßes gegen Artikel 106 KUHP in Verbindung mit Artikel 55 (1) 1 KUHP verantworten; In der zweiten Anklage wurde er wegen Verstoßes gegen Artikel 110 (1); die dritte Anklage nennt den Verstoß gegen Artikel 110 (2) 1 KUHP und in der vierten Anklage Artikel 82A (2) in Verbindungmit Artikel 59 (3) a & b, (4) der Regierungsverordnung Nr. 13/2017 bezüglich gemeinnütziger Organisationen in Verbindung mit Artikel 55 (1) 1 KUHP.
• Der Staatsanwalt klagte Ferry Komobo in der ersten Anklage wegen Verstoßes gegen Artikel 106 KUHP in Verbindung mit Artikel 55 (1) 1 KUHP an; In der zweiten Anklage wurde er wegen Verstoßes gegen Artikel 110 (1) KUHP in Verbindung mit den Artikel 106 KUHP und Artikel 55 (1) 1 angeklagt; die dritte Anklage nennt den Verstoß gegen Artikel 160 KUHP in Verbindung mit Artikel 55 (1) 1 KUHP.
• Buchtar Tabuni wurde in der ersten Anklage wegen Verstoßes gegen Artikel 106 KUHP in Verbindung mit Artikel 55 (1) 1 KUHP angeklagt; die zweite Anklage nennt den Verstoß gegen Artikel 110 (1) KUHP in Verbindung mit Artikel 55 (1) 1; in der dritten Anklage muss er sich wegen Verstoßes gegen Artikel 160 KUHP verantworten.
• Der Staatsanwalt klagte Irwanus Uropmabin in der ersten Anklage wegen Verstoßes gegen Artikel 106 KUHP in Verbindung mit Artikel 55 (1) 1 an; In der zweiten Anklage wurde er wegen Verstoßes gegen Artikel 160 KUHP in Verbindung mit Artikel 55 1 1 KUHP angeklagt.
Die Anwälte lasen das Plädoyer während der Gerichtssitzung am 20. Februar 2020 vor. Sie plädierten auf Freispruch und forderten die sofortige Haftentlassung für alle sieben die Angeklagten. Als Grund verwiesen die Anwälte unter Anderem auf die nicht verfahrensgemäße Verlegung der Haftanstalt und des Gerichtsverfahrens von Jayapura nach Balikpapan. Darüber hinaus warfen sie der Staatsanwaltschaft die Anklagen nicht gründlich genug vorbereitet zu haben. Insbesondere die Anklageschriften von Agus Kossay, Buchtar Tabuni und Steven Itlay nennen weder eine genaue Zeit, einen Ort oder die Art der Beteiligung an einer Straftat. Der Mangel an Genauigkeit bei der Ausarbeitung der Anklageschriften sei auch daran zu erkennen, dass jeder der Aktivisten in mindestens zwei – im Fall von Steven Itlay sogar vier – Anklagepunkten vor Gericht stehen.
Drei der Angeklagten, nämlich Buchtar Tabuni, Steven Itlay und Alex Gobai, kämpfen weiterhin mit gesundheitlichen Problemen währen der Haft. Medienberichten zu Folge hatten die Aktivisten vergeblich versucht medizinische Behandlung bei der Staatsanwaltschaft in Balikpapan zu beantragen. Die dortige Staatsanwaltschaft habe argumentiert, dass die sieben Aktivisten aus Papua zwar in Balikpapan inhaftiert seien, jedoch sämtliche verfahrens- und Haftbezogene Belange in den Verantwortungsbereich der Staatsanwaltschaft in Jayapura fallen würden. Mangelnde Koordination zwischen Staatsanwaltschaften hatte zur Folge, dass Buchtar Tabuni, Steven Itlay und Alex Gobai vor Beginn der Verhandlung keinen Zugang zu ausreichender medizinischer Versorgung erhielten.
Update im Gerichtsprozess gegen sechs Pro-Papua Aktivisten in Jakarta
Das Gerichtsverfahren gegen die Pro-Papua Aktivisten Surya Anta, Charles Kossay, Isay Wenda, Arina Lokbere und Ambrosius Mulait findet weiterhin am Bezirksgericht von Zentral-Jakarta statt. Im Februar gab es keine nennenswerten Entwicklungen in dem Verfahren, da mehrere Gerichtsverhandlungen wiederholt vertagt worden waren. Der Prozess wird mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt.
Erste Gerichtsprozesse gegen neun Angeklagte im Zusammenhang mit Gewaltausbrüchen in Wamena
Im Februar fanden die ersten Verhandlungen in mehreren Gerichtsprozessen gegen Demonstranten, die an Straftaten während den Unruhen in Wamena am 23. September 2019 beteiligt gewesen sein sollen. Insgesamt hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen 17 Demonstranten erhoben. Allerdings finden nur neun der 17 Verfahren am Jayawijaya Bezirksgericht statt. Die Prozesse gegen acht weitere Angeklagte sollen Bezirksgericht in Biak verhandelt werden. Die Staatsanwaltschaft und das Bezirksgericht in Wamena hatten aus Sicherheitsgründen eine Verlegung der Verhandlungen beantragt.
Das Westpapua-Netzwerk hat bisher keine Informationen bezüglich der Anklagen und Namen der Angeklagten dokumentieren können.
Update in Prozessen gegen Studenten nach Straßenschlacht in Waena am 23 September 2019
Zwölf Studenten müssen sich weiterhin in vier Prozessen am Bezirksgericht in Jayapura verantworten. Sie waren nach einer Straßenschlacht zwischen Sicherheitsbeamten und Studenten in Waena am 23. September 2019 verhaftet worden. In dem Prozess gegen Abraham Dote forderte der Staatsanwalt eine Freiheitsstrafe von acht Monaten. Darüber hinaus gab es im Februar keine nennenswerten Entwicklungen in den drei anderen Verfahren.
Update im Prozess gegen neun Demonstranten bei Anti-Rassismus-Unruhen in Waghete
In dem Prozess gegen die neun Angeklagte am Bezirksgericht in Nabire kam es noch nicht zu einer Urteilsverkündung. Die Richter hatten geplant das Urteil für die Angeklagten Stevanus Pigai, Mikael Bukega und Yosias Iyai am 27. Februar 2020 zu verkünden. Sie wurden wegen verstoßes gegen Artikel 160 KUHP (Aufhetzung) angeklagt. Die Verhandlung wurde allerdings auf den 2. März vertagt. Die drei Angeklagten waren am 19. Februar 2020 vorübergehend aus der Haft entlassen worden, weil die Staatsanwaltschaft die Haftdauer nicht verlängert hatte. Sechs weitere Angeklagten befinden sich weiterhin in Haft da sie wegen angeblichen Verstoßes gegen Artikel 1 und 2 des Notstandsgesetzes Nr. 12/1955 angeklagt wurden. Die Artikel regeln den Besitz und die Anwendung scharfer Waffen und Schusswaffen. Darüber hinaus wurden die sechs Demonstranten wegen Angriff auf Beamten während der Ausübung ihres Dienstes unter Artikel 212 und 213 KUHP angeklagt.
Die Gerichtsverfahren wurden mehrfach von Mitgliedern des Parlaments in Deiyai besucht. Der Vorsitzende des Lokalparlaments, Petrus Badokapa, wurde auch als Zeuge vor Gericht geladen. Er sagte vor Gericht aus, dass die Angeklagten Opfer und keine Täter seien. Alle wurden schwer verwundet als Sicherheitskräfte die Demonstration gewaltsam mit Schusswaffen auflösten. Der friedliche Protest war eskalierte nachdem Mitglieder des Militärs zwei Demonstranten mit einem Auto gerammt hatten einer der Demonstranten starb noch am Unfallort. Später nahm die Polizei neun der fünfzig verletzten Demonstranten in Haft, obwohl diese im öffentlichen Krankenhaus noch stationär behandelt wurden.