UN Menschenrechtsausschuss untersucht Umsetzung von bürgerlich politischen Rechten in West Papua

WPN 30.07.13 – Der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) ist eines der wichtigsten internationalen Abkommen zur Einhaltung von Menschenrechten. Indonesien trat dem Pakt bereits im Jahr 2006 bei, hatte sich der Umsetzungskontrolle aber über Jahre entzogen. Erst im letzten Jahr lieferte die indonesische Regierung ihren Umsetzungsbericht an das Kontrollgremium des Pakts, den UN Menschenrechtsausschuss in Genf, der sich nun am 9. und 10. Juli diesen Jahres ausführlich mit der Situation des Schutzes bürgerlich politischer Rechte befasste. Dazu zählen Meinungs- und Ausdrucksfreiheit, Versammlungsfreiheit, faire Verhandlungen, das Recht auf Leben, sowie Religionsfreiheit und weitere Grundrechte.
 
Neben der Situation von Religionsfreiheit und der weiteren Anwendung der Todesstrafe in Indonesien wurde auch die Gewalt von Sicherheitsbehörden in Papua und die damit einhergehende Straflosigkeit vom Ausschuss zur Sprache gebracht. Der Ausschuss gab in seinen abschließenden Beobachtungen, die am 25. Juli veröffentlicht wurden Empfehlungen und Besorgnisse an. So mahnte er das Problem der Generalstaatsanwaltschaft an, Menschenrechtsgerichte zu blockieren und forderte Indonesien auf, sich um eine baldige Revision des Strafgesetzbuches zu bemühen, um Folter – wie durch den Pakt gefordert – strafrechtlich zu verfolgen. Das Abschlussdokument nahm explizit auf die Gewaltanwendung bei Protesten in Papua Bezug und mahnte an, die Rechte von Menschenrechtsverteidigern und politische Dissidenten zu schützen, Täter konsequent zur Verantwortung zu ziehen und Opfer zu entschädigen.
 
Generalleutnant a.D. Bambang Darmono, Leiter der indonesischen Sonderabteilung zur Beschleunigung der Entwicklung in den Provinzen Papua and West Papua (UP4B), war einer der Vertreter der indonesischen Regierungsdelegation. Er machte die indonesische Position mit den Worten klar, dass “das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht absolut sei,” und dass sie “bei Unabhängigkeitsbestrebungen ende.” Der UN Ausschuss stellte im Abschlussdokument daraufhin klar, dass Einschränkungen der freien Meinungsäußerung aber nur in durch den Ausschuss erklärten Grenzen mit dem Pakt vereinbar wären und zeigte sich sehr besorgt um die Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit in Papua.

WPN 30.07.13 – Der internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UN-Zivilpakt) ist eines der wichtigsten internationalen Abkommen zur Einhaltung von Menschenrechten. Indonesien trat dem Pakt bereits im Jahr 2006 bei, hatte sich der Umsetzungskontrolle aber über Jahre entzogen. Erst im letzten Jahr lieferte die indonesische Regierung ihren Umsetzungsbericht an das Kontrollgremium des Pakts, den UN Menschenrechtsausschuss in Genf, der sich nun am 9. und 10. Juli diesen Jahres ausführlich mit der Situation des Schutzes bürgerlich politischer Rechte befasste. Dazu zählen Meinungs- und Ausdrucksfreiheit, Versammlungsfreiheit, faire Verhandlungen, das Recht auf Leben, sowie Religionsfreiheit und weitere Grundrechte.
 
Neben der Situation von Religionsfreiheit und der weiteren Anwendung der Todesstrafe in Indonesien wurde auch die Gewalt von Sicherheitsbehörden in Papua und die damit einhergehende Straflosigkeit vom Ausschuss zur Sprache gebracht. Der Ausschuss gab in seinen abschließenden Beobachtungen, die am 25. Juli veröffentlicht wurden Empfehlungen und Besorgnisse an. So mahnte er das Problem der Generalstaatsanwaltschaft an, Menschenrechtsgerichte zu blockieren und forderte Indonesien auf, sich um eine baldige Revision des Strafgesetzbuches zu bemühen, um Folter – wie durch den Pakt gefordert – strafrechtlich zu verfolgen. Das Abschlussdokument nahm explizit auf die Gewaltanwendung bei Protesten in Papua Bezug und mahnte an, die Rechte von Menschenrechtsverteidigern und politische Dissidenten zu schützen, Täter konsequent zur Verantwortung zu ziehen und Opfer zu entschädigen.
 
Generalleutnant a.D. Bambang Darmono, Leiter der indonesischen Sonderabteilung zur Beschleunigung der Entwicklung in den Provinzen Papua and West Papua (UP4B), war einer der Vertreter der indonesischen Regierungsdelegation. Er machte die indonesische Position mit den Worten klar, dass “das Recht auf freie Meinungsäußerung nicht absolut sei,” und dass sie “bei Unabhängigkeitsbestrebungen ende.” Der UN Ausschuss stellte im Abschlussdokument daraufhin klar, dass Einschränkungen der freien Meinungsäußerung aber nur in durch den Ausschuss erklärten Grenzen mit dem Pakt vereinbar wären und zeigte sich sehr besorgt um die Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und der Versammlungsfreiheit in Papua.