Im dritten Quartal 2019 ging das Wirtschaftswachstum in Indonesien aufgrund rückläufiger Exporte und Investitionen auf 4,97 Prozent zurück – so niedrig wie noch nie in den vergangenen drei Jahren. Präsident Jokowi reagierte mit einem Gesetzespaket, welches er das Omnibusgesetz für die Schaffung von Arbeitsplätzen nannte. Das Omnibusgesetz soll die Wirtschaft Indonesiens neu ankurbeln. Wirtschaftsvertreter und Investoren sind der Meinung, dass es in Indonesien zu viele Gesetze und bürokratische Auflagen gäbe die für Investoren und Unternehmer eine Belastung darstellen. Das Omnibus Gesetzespaket sieht Änderungen in 73 Gesetzen vor und besteht aus 15 Kapiteln mit 174 Artikeln, welche darauf abzielen die Bürokratie zu vereinfachen und Indonesien interessanter für Investoren zu machen.
Mitte Februar 2020 wurde das Omnibusgesetz dem indonesischen Parlament übergeben um den Entwurf zu debattieren. Die Regierung verkündete selbstbewusst, dass das Gesetzespaket innerhalb von 100 Tagen in Kraft treten solle. Verschiedene Organisationen und Vereinigungen – darunter Gewerkschaften, Umweltschützer und Menschenrechtsorganisationen – kritisierten den Gesetzesentwurf. Nach der Meinung vieler Kritiker führe das Omnibusgesetzt zu einer nicht nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in Indonesien. Sie befürchten, dass das Gesetz in Gegenden wie den Provinzen Papua und Papua Barat, die aufgrund ihres Ressourcenreichtums attraktiv für landwirtschaftliche Großprojekte und den Mineralabbau sind, besonders weitreichende Auswirkungen haben wird.
Lockerung von Umweltauflagen.
Lockerung von Umweltauflagen
Umweltverbände in Indonesien protestieren gegen das Gesetz, da es die Umweltstandards für Unternehmen erheblich lockern wird. Der Gesetzesentwurf sieht Änderungen am Artikel 23 des Gesetzes Nr. 32/2009 über Umweltschutz und Umweltmanagement vor, welcher eine Umweltverträglichkeitsprüfung (Bahasa Indonesia Amdal) für alle Vorhaben vorschreibt die Auswirkungen auf die Landschaft, das Sozio-kulturelle Leben oder das kulturelle Erbe haben könnten. Dabei definiert der Artikel genaue Kriterien für die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung vor Beginn eines Vorhabens. Das Omnibusgesetz legt diesbezüglich keine klar definierten Richtlinien fest. Es sieht vor, dass nur Unternehmen eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorweisen müssen, die schwere Auswirkungen auf die Umwelt, das sozio-kulturelle Leben oder die Kultur“ haben. Genauere Kriterien sollten dann in einer nachfolgenden Regierungsverordnung (Bahasa Indonesia Peraturan Pemerintah) geregelt werden.
Darüber hinaus sehen Änderungen von Artikel 26 desselben Gesetzes vor, dass betroffene Gemeinden nicht mehr in der Lage sein werden, gegen ein Amdal-Dokument Berufung einzulegen. Umweltexperten – wie Umweltbehörden, umweltrelevante technische Institutionen und Experten, Umweltorganisationen und Interessensvertreter – sollen nach dem Gesetzesentwurf nicht länger an Umweltverträglichkeitsprüfungen beteiligt werden müssen.
Die gesetzlichen Auflagen für Umweltverträglichkeitsprüfungen ist Teil des rechtlichen Rahmens zur Umsetzung und Einhaltung des Rechts auf freie, vorherige und informierte Zustimmung (FPIC), dem international vereinbarten Standard zum Schutz indigener Völker. Die Marginalisierung indigener Gemeinschaften, Landraub und Umweltverschmutzung durch Palmölplantagen und Mineralabbau ist in Westpapua ein weitverbreitetes Problem. In vielen Gegenden Westpapuas haben solche Projekte zur Verarmung indigener Gemeinschaften geführt und bedrohen deren Existenz. Diese Situation wird sich mit dem Inkrafttreten des Omnibusgesetzes voraussichtlich verschlimmern. Mit dem Ausschluss von Umweltexperten und den betroffenen Gemeinden würde die Umweltverträglichkeitsprüfung zu einer nebensächlichen rein bürokratischen Auflage für Unternehmen verkommen.
Umverteilung von Machtverhältnissen
Menschenrechtsorganisationen argumentieren, dass das Omnibuspaket Gesetzesänderungen beinhaltet die zu einer erheblichen Umverteilung der Machtverhältnisse in Indonesien führen werden. Die Rolle der Regionalregierungen wird nach dem Gesetzesentwurf deutlich schwächer. Die Zentralregierung soll die treibende Kraft in der Genehmigung von Konzessionen und Geschäftslizenzen werden. Der Entwurf sieht des Weiteren vor, dass Jakarta Vorschriften auf niedrigeren Verwaltungsebenen nach eigenem Ermessen außer Kraft setzen kann.
Artikel 170 des Omnibusgesetzes gibt der Zentralregierung die Befugnis, geltende Gesetze durch eine Regierungsverordnung in Absprache mit dem Repräsentantenhaus ändern zu können. Nach dem Entwurf sollen Sonderverordnungen auf Provinz-, Landkreis- und Gemeindeebene, die im Widerspruch zu Gesetzen auf Nationaler Ebene stehen direkt vom Präsidenten durch eine Präsidialverordnung (Perpres) widerrufen werden können. Derzeit können Regionalgesetze nach Artikel 251 des Gesetzes über Regionalregierungsgesetze nur durch den Gouverneur – als Vertreter der Zentralregierung auf Provinzebene – widerrufen werden.
Das Omnibusgesetz wird die Rolle von Regionalregierungen bei der Vergabe von Wirtschaftslizenzen zu Gunsten von Jakarta schwächen. Die Befugnis für einige Lizenzen soll sogar vollständig auf die Zentralregierung übertragen werden. Die Änderungen des Artikels 350 (4) des Nr. 23/2014 über Regionalregierungen sehen vor, dass Regionalregierungen ein elektronisches System für die Vergabe von Lizenzen nutzen müssen, welches von der Zentralregierung verwaltet werden soll. Wenn regionale Regierungsbehörden nicht in der Lage sind oder sich weigern eine Unternehmenslizenz zu genehmigen können zentrale Regierungsbehörden die Vergabe der Lizenz übernehmen. Diese Praktik ist besonders ist besonders besorgniserregend, wenn es sich um umweltschutzrelevante Genehmigungen handelt. Die vorgeschlagenen Änderungen des Gesetzes Nr. 32/2009 über Umweltschutz und Umweltmanagement werden es der Zentralregierung ermöglichen, Umweltverträglichkeitsprüfungen zu genehmigen, die zuvor von Behörden auf Regionalebene abgelehnt wurden.
In Provinzen mit Sonderautonomiestatus ist die vorgesehene Umverteilung der Machtverhältnisse besonders problematisch. Die Provinzen Papua und Papua Barat gehören zu den Sonderautonomieregionen in Indonesien. Viele Änderungen des Omnibusgesetzes untergraben die Selbstverwaltungsrechte und Funktionen der Provinzregierungen beider Provinzen. Dabei wurde die inkonsistente Umsetzung des Sonderautonomiegesetzes bereits häufig von lokalen Gesetzgebern und der Zivilgesellschaft in Papua und Papua Barat kritisiert. Das Omnibusgesetz wird es der Zentralregierung ermöglichen die Vergabe von Genehmigungen und Investitionen in Westpapua im Alleingang zu kontrollieren.
Die Realität hat gezeigt, dass Behörden auf Lokal- und Provinzebene oft nicht in der Lage sind die ordnungsgemäße Einhaltung von FPIC Prinzipien zu überwachen und bei der Vergabe von Lizenzen zu berücksichtigen. Diese Situation wird sich mit einer möglichen Machtumverteilung zu Gunsten der Zentralregierung voraussichtlich verschlimmern, wenn Regierungsbehörden im weit entfernten Jakarta ohne fundierte Kenntnisse über das Land und die Kultur indigener Gemeinschaften in Westpapua Unternehmenslizenzen vergeben können.
Darüber hinaus wird die Zentralregierung in der Lage sein, Sonderregelungen auf Provinzebene (Perdasus & Perdasi) außer Kraft zu setzen die den wirtschaftlichen oder nationalen Interessen Jakartas widersprechen. Derartige Interventionen würden das ohnehin angeschlagene Vertrauen vieler Papuas in die Sonderautonomie zusätzlich erschüttern und das Streben nach Selbstbestimmung stärken.
Abschaffung von Arbeitsrechten
Das Omnibus-Gesetzespaket enthält zahlreiche Artikel, welche staatlich geregelte Arbeitsrechte abschaffen. Im Kontext von Westpapua zählen Änderungen des Mindestlohnsystems zu den tiefgreifendsten Änderungen. Nach dem Omnibus-Gesetzesentwurf sollen arbeitsintensive Industriezweige nicht mehr verpflichtet sein den staatlichen Mindestlohn an die Mitarbeiter zu zahlen. Gouverneure können jedoch verschiedene Formeln für die Berechnung des Mindestlohns anwenden und genaue Details in einer separaten Verordnung regeln. Die Gehälter der Mitarbeiter von Mikro- und Kleinbetrieben müssen laut dem Omnibusgesetz dann nur noch oberhalb der Armutsgrenze liegen.
Darüber hinaus soll der Artikel 93 des Gesetzes Nr. 13/2003 über Arbeitskräfte, welcher die Umstände für bezahlten Urlaub regelt vom Omnibusgesetz abgeschafft werden. Nach derzeit geltendem Recht haben Arbeitnehmer in Indonesien Anspruch auf drei Tage bezahlten Urlaub, wenn Mitarbeiter heiraten und auf zwei Tage, wenn ihre Kinder beschnitten bzw. getauft werden oder heiraten, oder wenn Angestellte ein Kind erwarten. Arbeitnehmer, deren Familienangehörige sterben, erhalten nach der geltenden Verordnung ein bis zwei Tage unbezahlten Urlaub.
Die zuvor genannten Änderungen werden insbesondere viele Arbeiter in Westpapua schwer treffen die für Großbetriebe in der Palmölindustrie, Holzproduktion und dem Bergbau arbeiten. Bisher sind die meisten solcher Betriebe aufgrund ihrer Größe dazu verpflichtet die arbeitsrechtlichen Vorgaben einhalten zu müssen.