Einrichtung einer Wahrheits- und Versöhnungskommission gefordert, um das Trauma zu überwinden

Der Volksrat der Provinz Papua (MRP) forderte erneut die Zentralregierung auf, unverzüglich eine Wahrheits- und Versöhnungskommission und einen Menschenrechtsgerichtshof in Papua einzurichten. Vertreter des MRP erinnerten die Regierung daran, dass die Einrichtung der Wahrheits- und Versöhnungskommission durch das Sonderautonomiegesetz Nr. 21/2001 vorgeschrieben sei. Die MRP-Vertreter betonen, dass auch wenn das Sonderautonomiegesetz 2021 überarbeitet wurde, das neue Gesetz nicht die Bestimmungen von Artikel 45 ändere, der die Einrichtung einer Wahrheits- und Versöhnungskommission vorschreibe. Demnach sei die Zentralregierung weiterhin verpflichtet, eine solche Kommission und einen Menschenrechtsgerichtshof in Papua einzurichten.

„Neben der Erfüllung des Gesetzesauftrags kann die Bildung der Kommission und des Menschenrechtsgerichtshofs auch ein Gefühl der Gerechtigkeit für die indigene Bevölkerung Papuas nach verschiedenen Formen von Menschenrechtsverletzungen vermitteln“, sagte ein Vertreter des Volksrates der Provinz Papua. Hierfür sei es unbedingt erforderlich, die Papuas bei der Erstellung des Gesetzesentwurfes und den Beratungen miteinzubeziehen.

„Die Einrichtung der Kommission und des Menschenrechtsgerichtshofs soll verschiedene Menschenrechtsverletzungen in Papua aufklären, wie die Fälle in Wamena, in Paniai, in Wasior, in Biak und viele andere“, so der MRP-Vertreter.

Zwar seien die Menschenrechtsverletzungen in Wamena, Abepura, Paniai, Wasior und Biak von der Nationalen Menschenrechtskommission (Komnas HAM) untersucht worden, dennoch gab es aber auch Defizite in der Aufklärung dieser Fälle. Im Fall Paniai, der derzeit nach vielen Jahren vor einem Menschenrechtsgericht außerhalb Papuas behandelt wird, ist zum Beispiel nur ein Verdächtiger angeklagt. Andere Täter wurden nicht angeklagt.

Würden sowohl eine Wahrheits- und Versöhnungskommission als auch ein Menschenrechtsgerichtshof am Bezirksgericht Jayapura eingerichtet werden, wäre dies ein deutlicher Schritt des Staates, die Familien der Opfer von Menschenrechtsverletzungen zu unterstützen.

„Denn der Sinn für Gerechtigkeit muss erfüllt werden. Wenn es keinen Sinn für Gerechtigkeit gibt, wird das Volk der Papuas weiterhin in einem anhaltenden Trauma leben. Die Zentralregierung muss den Auftrag des Sonderautonomiegesetzes erfüllen“, so der MRP-Vertreter.