40 Kongress-Abgeordnete fordern die Freilassung von Filep Karma und Yusak Pakage
WPN 15. September 2008 .
Die Inhaftierung von politischen Gefangenen durch indonesische Behörden findet immer mehr internationale Beachtung. Im Juli 2008 schrieben 40 Kongress- Abgeordnete einen Brief an den Präsidenten der Republik Indonesia und forderten die bedingungslose Freilassung von Filep Karma und Yusak Pakage. Die lokale Zeitung in Papua (Cenderawasi Pos) berichtete darüber mit der Schlagzeile „Der US-Kongress bittet um die Freilassung von Filep Karma“. In einem langen Artikel wurden verschiedene Stellungnahmen wiedergegeben. Der indonesische Botschafter in den USA wird zitiert: „Die Inhaftierung der beiden und die Kampagne um ihre Freilassung hat in der Tat internationale Aufmerksamkeit. Aber wir sagen immer: es ist nicht die Aufgabe der Regierung, sich da einzumischen, es ist eine Sache der Justiz. Der Prozess ist abgeschlossen, es hat eine Berufungsverfahren gegeben und eine Entscheidung des höchsten Gerichts (Makamah Agung)“. Auch der Verteidigungsminister Juwono Sudarsono wird zitiert: „Das Justizministerium wird die Angelegenheit behandeln. Das Problem Papua findet in den USA und auch in Europa viel Beachtung. Aber wir könnten auch einen Brief an Präsident Bush schreiben und ihn bitten, die indonesischen Bürger im Gefängnis von Guantanamo freizulassen. Wir haben das gleiche Recht wie die USA, Leute zu inhaftieren. Wir können auch die Menschenrechtspraxis der USA hinterfragen. Nicht nur die USA, Frankreich und England haben ein Monopol auf die Menschenrechte. Sie sind es, die die sich entwickelnden Länder immer in eine Ecke stellen.“ Der Chef des Militärs, General Djoko Santosa, wird zitiert: „Das ist ein Intervention! Der Brief beweist, dass die OPM (Freiheitsbewegung für Papua) im Ausland aktive Sympathisanten hat. Sie verbreiten negative Informationen über die Menschenrechte hier, um Indonesien zu Fall zu bringen.“ Zu den Äußerungen des indonesischen Botschafters ist anzumerken: Es hat zwar ein Berufungsverfahren gegeben, das aber nicht formgerecht zuende geführt wurde. Den Gefangenen wurde ein nicht unterzeichneter und nicht gestempelter Brief ausgehändigt. Von einer Entscheidung des obersten Gerichts ist nichts bekannt geworden. Im Prozess im Mai 2005 hatte der Staatsanwalt für beide fünf Jahre Gefängnis gefordert. Die Richter verhängten jedoch 15 und 10 Jahre. Allein aufgrund dieser Tatsache kann das Urteil schon hinterfragt werden. Ein Ausdrückliches Verbot der Flagge wurde erst mit der Präsidialverordnung PP 77/2007 im November 2007 erlassen. (sz)