Die deutsche Bundesregierung – unter Herausgabe vom Auswärtigen Amt – hat Anfang September 2020 ihre Leitlinien zum Indo-Pazifik veröffentlicht.
Der Titel dieser Leitlinien lautet Deutschland – Europa – Asien: Das 21. Jahrhundert gemeinsam gestalten und beschreibt den Indo-Pazifik als geopolitischen Raum, in dem sich „die Ausgestaltung der internationalen Ordnung von morgen“ entscheidet. Deutschland betont in diesen Leitlinien sein Interesse, vom Zuschauer zu einem handelnden Akteur und Partner in dieser Region zu werden und wirtschaftliche Interessen gepaart mit Sicherheitspolitik und physischer und digitaler Konnektivität zu verfolgen.
Um die institutionelle und normative Schwäche der Region aufzufangen, sind für die Politik der Bundesregierung im Indo-Pazifik die Prinzipien der Menschenrechte, des gemeinsamen europäischen Handelns in diesem Raum, des Multilateralismus, der Inklusivität, der regelbasierten Ordnung und der Verfolgung der Entwicklungsziele der UN maßgeblich, verbunden mit einer Partnerschaft auf Augenhöhe.
Der Begriff „Westpapua“ oder „Papua“ findet in diesen Leitlinien keine Erwähnung. Indonesien wird jedoch mehrmals erwähnt: für ein angestrebtes Freihandelsabkommen mit der EU (S.17), zu der Vermüllung der Meere (S. 29), in Bezug auf Klimainitiativen (S. 32), Palmölproduktion (S. 33), als Partner für maritime Sicherheit (S. 35), als Partner für Deutschland als sicherheitspolitischer Akteur (S. 39) und Indonesien als Vielvölkerstaat (S. 42).
Vieles davon ist auch für die Politik in Westpapua und die Situation der Papuas von Relevanz. Hierfür ist zukünftig zu beobachten, ob die deutsche Bundesregierung im Indo-Pazifik nicht nur versucht, die „strategische Konkurrenz über dein Einfluss in der Region“ auf Abstand zu halten und sich als Partner für Wirtschaftsfragen und Sicherheitspolitik zu etablieren versucht, sondern auch die deutsche Rolle als normativ handelnder Akteur in dieser Region verfolgt, der sich für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte im Indo-Pazifik einsetzt.