WPN, 27. November 2007.
„Es gibt zwar Fortschritte, doch Folter wird nach wie vor praktiziert. Sie muss offiziell als Verbrechen gebrandmarkt werden, welches strafrechtlich verfolgt wird.“ Das ist das Fazit des Sonderberichterstatters des UN-Menschenrechtsrates, Prof. Dr. Manfred Nowak. Er konnte auf Einladung der indonesischen Regierung vom 10. bis 25. November 2007 Indonesien besuchen. Er war auch einige Tage in Papua und führte u.a. Gespräche mit dem Menschenrechtsbüro der evangelischen Kirche (GKI-TP). Nach seiner Rückkehr gab er in Genf vor der Presse einen vorläufigen Bericht. Wir veröffentlichen im folgenden eine Zusammenfassung der Presseerklärung. In einer Presseerklärung dankte er zwar der indonesischen Regierung für die Einladung, doch er hatte nicht immer ungehinderten Zugang zu Gefängnissen, und auch die Möglichkeiten zu Gesprächen unter vier Augen mit Gefangenen waren eingeschränkt. Trotzdem konnte er die generelle Schlussfolgerung ziehen, dass „angesichts des mangelnden gesetzlichen und institutionellen Schutzes und der verbreiteten Straflosigkeit (impunity) Personen in Haft äußerst gefährdet sind, misshandelt und gefoltert zu werden.“ Die Regierung hat zwar behauptet, dass Folter als Verbrechen in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden soll. Doch Manfred Nowak bedauerte, dass dies nicht schon längst geschehen ist, „trotz vieler Empfehlungen in dieser Sache sowohl von nationalen wie internationalen Beobachtern.“ Er forderte, dass Folter sofort unter Strafe gestellt werden muss, mit einer Mindeststrafe von mehreren Jahren. „Nur so kann Indonesien konkret zeigen, dass es willig ist, dies Problem anzugehen.“ Er betonte, dass es „das deutlichste Signal für die Ächtung von Folter ist, wenn Täter vor Gericht gebracht werden.“ Die indonesische Regierung hätte ihm nicht einen einzige Fall nennen können, bei dem ein Beamter des Sicherheitsapparates wegen Folter oder Misshandlung verurteilt wurde. Er sagte: „Praktisch existiert kein gesetzlicher Schutz für Verhaftete, insbesondere während der Untersuchungshaft. Damit verletzt Indonesien internationale Normen und Standards, zu denen es sich verpflichtet hat.“ Zwar erkannte der Sonderberichterstatter einige positive Schritte Indonesiens zur Verbesserung all dieser Probleme an, doch empfahl er eine ganze Reihe weiterer Schritte. Dazu gehört vor allem eine öffentliche Verurteilung von Folter und Misshandlung. Diese müssen sofort unter Strafe gestellt werden. Er forderte Maßnahmen gegen die Straflosigkeit (impunity) und die Einrichtung von Mechanismen, die eine vertrauliche Beschwerdeführung Gefolterter ermöglichen. Auch das Alter der Strafmündigkeit sollte entsprechend internationalen Standards angehoben werden. Er forderte die Abschaffung der Todesstrafe. Der Sonderbeauftragte wird dem UN-Menschenrechtsrat einen ausführlichen Bericht vorlegen.
WPN, 27. November 2007.
„Es gibt zwar Fortschritte, doch Folter wird nach wie vor praktiziert. Sie muss offiziell als Verbrechen gebrandmarkt werden, welches strafrechtlich verfolgt wird.“ Das ist das Fazit des Sonderberichterstatters des UN-Menschenrechtsrates, Prof. Dr. Manfred Nowak. Er konnte auf Einladung der indonesischen Regierung vom 10. bis 25. November 2007 Indonesien besuchen. Er war auch einige Tage in Papua und führte u.a. Gespräche mit dem Menschenrechtsbüro der evangelischen Kirche (GKI-TP). Nach seiner Rückkehr gab er in Genf vor der Presse einen vorläufigen Bericht. Wir veröffentlichen im folgenden eine Zusammenfassung der Presseerklärung. In einer Presseerklärung dankte er zwar der indonesischen Regierung für die Einladung, doch er hatte nicht immer ungehinderten Zugang zu Gefängnissen, und auch die Möglichkeiten zu Gesprächen unter vier Augen mit Gefangenen waren eingeschränkt. Trotzdem konnte er die generelle Schlussfolgerung ziehen, dass „angesichts des mangelnden gesetzlichen und institutionellen Schutzes und der verbreiteten Straflosigkeit (impunity) Personen in Haft äußerst gefährdet sind, misshandelt und gefoltert zu werden.“ Die Regierung hat zwar behauptet, dass Folter als Verbrechen in das Strafgesetzbuch aufgenommen werden soll. Doch Manfred Nowak bedauerte, dass dies nicht schon längst geschehen ist, „trotz vieler Empfehlungen in dieser Sache sowohl von nationalen wie internationalen Beobachtern.“ Er forderte, dass Folter sofort unter Strafe gestellt werden muss, mit einer Mindeststrafe von mehreren Jahren. „Nur so kann Indonesien konkret zeigen, dass es willig ist, dies Problem anzugehen.“ Er betonte, dass es „das deutlichste Signal für die Ächtung von Folter ist, wenn Täter vor Gericht gebracht werden.“ Die indonesische Regierung hätte ihm nicht einen einzige Fall nennen können, bei dem ein Beamter des Sicherheitsapparates wegen Folter oder Misshandlung verurteilt wurde. Er sagte: „Praktisch existiert kein gesetzlicher Schutz für Verhaftete, insbesondere während der Untersuchungshaft. Damit verletzt Indonesien internationale Normen und Standards, zu denen es sich verpflichtet hat.“ Zwar erkannte der Sonderberichterstatter einige positive Schritte Indonesiens zur Verbesserung all dieser Probleme an, doch empfahl er eine ganze Reihe weiterer Schritte. Dazu gehört vor allem eine öffentliche Verurteilung von Folter und Misshandlung. Diese müssen sofort unter Strafe gestellt werden. Er forderte Maßnahmen gegen die Straflosigkeit (impunity) und die Einrichtung von Mechanismen, die eine vertrauliche Beschwerdeführung Gefolterter ermöglichen. Auch das Alter der Strafmündigkeit sollte entsprechend internationalen Standards angehoben werden. Er forderte die Abschaffung der Todesstrafe. Der Sonderbeauftragte wird dem UN-Menschenrechtsrat einen ausführlichen Bericht vorlegen.