Die papuanische Zweigstelle der Alliance of Independent Journalists (AJI Papua) hat die Behinderung von zwei papuanischen Journalisten in der Stadt Dekai im Landkreis Yahukimo verurteilt, wo Sicherheitskräfte als Reaktion auf die Ermordung von drei Zivilisten ausgedehnte Razzien durchgeführt haben. Ruland Kabak und Atamus Kepno wollten Informationen über die Morde und die laufenden Ermittlungen einholen. Mehrere Polizeibeamte schüchterten die Journalisten ein und weigerten sich, Informationen über den Fall zu geben und hinderten sie daran, sich mit Verdächtigen zu treffen.
Ruland Kabak, ein Journalist, der für das Medienunternehmen Radio Bumi Sumohai (RBS) arbeitet, kam am 27. August 2020 gegen 11.00 Uhr in die Bezirkspolizeistation. Die Beamten des Sicherheitspostens erlaubten ihm den Zutritt, nachdem er seinen Presseausweis vorgezeigt hatte. Als er jedoch einen Polizeibeamten der Polizeibrigade im Gebäude nach Informationen über die Mordfälle fragte, stieß ihn der Beamte gewaltsam weg und drohte Kabak: „Sie gehen jetzt besser nach Hause […] Ihr Presseausweis wird Sie nicht schützen“. Obwohl Ruland Kabak beschloss, das Gebäude zu verlassen, ohne Informationen erhalten zu haben, drängte ihn der Beamte weiter, bis die Schnur an seinem Presseausweis riss. In ähnlicher Weise hinderten Polizeibeamte den Journalisten Atamus Kepno am 2. September 2020 daran, den Zellenblock innerhalb der Polizeistation zu betreten. Der Journalist wollte mehrere Personen interviewen, die während der Polizeirazzia festgenommen worden waren.
Der Vorsitzende der AJI Papua, Lucky Ireeuw, forderte den Chef der Bezirkspolizei von Yahukimo auf, strenge Sanktionen gegen die Polizeibeamten zu ergreifen, die beide Journalisten eingeschüchtert und behindert hatten. Er forderte den Polizeichef auch auf, die Sicherheit und den Schutz aller Journalisten zu gewährleisten, die ihre Aufgaben im Landkreis Yahukimo wahrnehmen. Ireeuw unterstrich die Bedeutung von Journalisten und freien Medien in einer Demokratie. Alle Journalisten in Indonesien sind gesetzlich durch das Pressegesetz Nr. 40/1999 geschützt. Artikel 3 und 4 des Gesetzes garantieren die Pressefreiheit. Sie schützen das Recht der nationalen Presse, Ideen und Informationen zu suchen, zu erhalten und zu verbreiten. Nach dem Pressegesetz wird die Behinderung von Journalisten bei der Ausübung ihrer Tätigkeit mit einer Höchststrafe von zwei Jahren Haft oder einer Geldstrafe von maximal 500 Millionen Rupien (ca. 28.700 €) geahndet.