Am 10. Oktober 2023 wurde Indonesien als eines von 15 neuen Mitgliedern in den UN-Menschenrechtsrat für die Periode 2024-2026 gewählt
In geheimer Wahl wählte die UN-Generalversammlung Albanien, Brasilien, Bulgarien, Burundi, China, Côte d’Ivoire, Kuba, die Dominikanische Republik, Frankreich, Ghana, Indonesien, Japan, Kuwait, Malawi und die Niederlande. Die Amtszeit aller 15 Mitglieder beträgt drei Jahre und beginnt am 1. Januar 2024.
Die Amtszeit von China, Côte d’Ivoire, Kuba, Frankreich und Malawi läuft am 31. Dezember 2023 aus. Die anderen 10 neu gewählten Staaten werden die folgenden ausscheidenden Mitglieder ersetzen: Bolivien, Tschechische Republik, Gabun, Mexiko, Nepal, Pakistan, Senegal, Ukraine, Vereinigtes Königreich und Usbekistan.
Die 15 neuen Mitglieder wurden nach folgendem Muster gewählt: vier Sitze für die afrikanischen Staaten, vier Sitze für die asiatisch-pazifischen Staaten, zwei Sitze für die osteuropäischen Staaten, drei Sitze für die lateinamerikanischen und karibischen Staaten und zwei Sitze für die westeuropäischen und sonstigen Staaten.
Der UN-Menschenrechtsrat setzt sich aus 47 Staaten zusammen und hat die Aufgabe, die Lage der Menschenrechte weltweit zu beobachten und mit seinen Akteur*innen auf länder- und themenspezifische Menschenrechtsprobleme aufmerksam zu machen.
Zivilgesellschaft kritisierte Kandidatur von Indonesien
Mehrere zivilgesellschaftliche Akteur*innen kritisierten die Kandidatur von Indonesien. Ein Mitglied des UN-Menschenrechtsrates sollte ein weltweites Vorbild in der Förderung und dem Schutz der Menschenrechte sein – auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene. Der mangelnde Schutz der Menschenrechte für indigene Papuas, noch ausstehende Ratifizierungen internationaler Menschenrechtsübereinkommen und der Umgang mit internationaler Kritik an der Menschenrechtssituation in Indonesien – besonders in Bezug auf Westpapua – zeigen, dass die Förderung und der Schutz von Menschenrechten in Indonesien nicht immer Hand in Hand gehen.