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Indonesien stimmt gegen neue UN-Resolution zum Konzept der Schutzverantwortung

Indonesien und 14 weitere Länder haben bei einer Abstimmung in der Generalversammlung der Vereinten Nationen am 18. Mai 2021 gegen eine UN-Resolution über die Verantwortung zum Schutz und zur Verhinderung von Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischem Völkermord und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gestimmt (Schutzverantwortung; Responsibility to Protect; R2P). Einhundertfünfzehn Länder unterstützten die Resolution, während sich 28 Staaten der Stimme enthielten.

Das R2P-Konzept stellt ein internationales Prinzip und Abkommen dar, das Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnische Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verhindern soll. Es betrifft die Verantwortung eines Staates, für den Schutz seiner Bevölkerung zu sorgen. Kann oder will ein Staat dies nicht, geht die Verantwortung an die internationale Gemeinschaft über. Das Prinzip der Schutzverantwortung ermächtigt demnach zum internationalen Eingreifen – notfalls unter Einsatz von Gewalt – wo schwerste Menschenrechtsverletzungen die Bevölkerung gefährden. Im Abschlussdokument des Weltgipfels 2005 erkannte die UN-Generalversammlung dieses Prinzip an. Es kommt bei Verbrechen gegen die Menschlichkeit, Kriegsverbrechen, Völkermord und ethnischen Säuberungen zur Anwendung. In diesen Fällen kann der Sicherheitsrat friedliche Mittel zur Streitbeilegung (diplomatische, humanitäre Maßnahmen) und, wenn diese nicht erfolgreich sind, Zwangsmaßnahmen beschließen, um Frieden wiederherzustellen. Das Konzept der Schutzverantwortung entstand vor dem Hintergrund des Scheiterns und der Überforderungen von UN-Friedensmissionen (Ruanda, Bosnien) in den 1990er Jahren. Erstmals Anwendung fand es im Libyen-Einsatz durch Resolution 1973 im März 2011.

Im Abstimmungsprozess im Mai 2021 bekräftigte das indonesische Außenministerium, dass Indonesien prinzipiell mit dem Inhalt der Resolution übereinstimme, aber den Vorschlag ablehne, eine neue jährliche Agenda für die Diskussion der R2P aufzustellen.
Der Generaldirektor des Außenministeriums für multilaterale Zusammenarbeit, Febrian A. Ruddyard, erklärte, Indonesien unterstütze das R2P-Konzept, vertrete aber die Ansicht, dass die auf dem Weltgipfel 2005 formulierte R2P immer noch relevant sei. „Wir denken, anstatt eine weitere neue (Resolution) zu machen, warum nicht die alte benutzen, warum müssen wir eine weitere neue machen, wenn die alte (Agenda-Resolution) bereits funktioniert“, sagte Ruddyard. Der Sprecher des Außenministeriums, Teuku Faizasyah, betonte, dass sich der Einwand Indonesiens lediglich auf die Erstellung einer neuen jährlichen Agenda zur Diskussion der R2P-Resolution beziehe.

Amnesty International Indonesia (AII) zeigte sich enttäuscht über die Entscheidung Indonesiens, gegen die Resolution zu stimmen. „Diese Haltung zeigt, wie wenig sich Indonesien für die Förderung und den Schutz der Menschenrechte in der Welt einsetzt. Dabei ist Indonesien ein ständiges Mitglied im UN-Menschenrechtsrat“, sagte der Exekutivdirektor von AII, Usman Hamid, in einer Pressemitteilung vom 20. Mai 2021. Er fügte hinzu, dass die Entscheidung indirekt das mangelnde Engagement der Regierung widerspiegele, die Menschenrechtssituation im eigenen Land zu verbessern, was sich auch in zahlreichen ungelösten Fällen von groben Menschenrechtsverletzungen in Westpapua und anderen Teilen Indonesiens zeige.