„Die Menschenrechte sind universell und teilbar“ – so steht es im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD, 19. Legislaturperiode. Für viele indigene Völker, wie auch für die indigenen Papuas gilt dies jedoch nicht immer. Damit Deutschland diesem Zustand mehr Rechnung trägt, wurde ebenfalls im Koalitionsvertrag festgehalten, die Ratifikation zur ILO-Konvention 169 zum Schutz der indigenen Völker anzustreben. Hierzu fand am 2. Dezember 2020 in der Kabinetssitzung ein wichtiger erster Schritt statt. So heißt es auf der Homepage der Bundesregierung dazu:
„Ohne Aussprache beschlossen („TOP-1-Liste“): Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation vom 27. Juni 1989 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern – BMAS.“
Das bedeutet, dass nach einem Abstimmungsprozess eine deutsche Ratifizierung der ILO-Konvention 169 möglich wird.
Die ILO-Konvention 169 wurde bereits 1989 verabschiedet, ist derzeit jedoch nur von 23 Staaten ratifiziert worden. Als europäische Staaten sind dies Dänemark, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen und Spanien. Deutschland wird seit langem dafür kritisiert, die Konvention noch nicht ratifiziert zu haben. Bündnis 90/Die Grünen kritisierten 2017 die Ablehnung ihres Antrags, die ILO-Konvention 169 zu ratifizieren. Die Abgeordneten votierten mit den Stimmen der Fraktionen der CDU/CSU und SPD gegen die Stimmen der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Vorlage. Die Argumentation, dass Deutschland sich bereits aktiv für die Erklärung der Vereinten Nationen über die Rechte indigener Volker eingesetzt habe, gleiche dies nicht aus, da nur die ILO-Konvention 169 rechtlich verbindlich sei, so die Reaktion der Grünen auf die damalige Ablehnung.
Zum jetzigen Beschluss von Anfang Dezember 2020 äußerte sich Bärbel Kofler (SPD), die Menschenrechtsbeauftrage der Bundesregierung, auf Twitter erfreut.