Drei Personen, die wegen rassistischer Hassreden und Beleidigung papuanischer Studenten in Surabaya angeklagt waren, sind für schuldig befunden worden. Alle Urteile waren jedoch niedriger als die vom Staatsanwalt vorgeschlagenen Strafen. Die Strafen für die ehemalige Parlamentskandidatin der konservativen Partei „Gerindra“, Tri Susanti und Syamsul Arifin, ein Mitglied der Einheit der Polizei für öffentliche Ordnung (Satpol PP), waren im Vergleich zu den gesetzlichen Höchststrafen, die in den jeweiligen Artikeln festgelegt sind, besonders niedrig.
Am 30. Januar 2020 wurde Syamsul Arifin wegen Verstoßes gegen Artikel 16 des Gesetzes Nr. 40/2008 zur Beseitigung von Diskriminierung aufgrund der Rasse und der ethnischen Herkunft für schuldig befunden. Er wurde zu einer fünfmonatigen Freiheitsstrafe, die um die Dauer der bisherigen Haft reduziert wurde und einer Geldstrafe von einer Million Rupiah (etwa 67 Euro), verurteilt. Zuvor hatte der Staatsanwalt eine Haftstrafe von acht Monaten gefordert. Dies liegt weit unter der Höchststrafe von fünf Jahren Haft und einer Geldstrafe von fünfhundert Millionen Rupien (ca. 33.400 €), die in Artikel 16 des Gesetzes vorgesehen ist. Er wurde nach dem Urteil sofort freigelassen.
Am 3. Februar 2020 wurde Tri Susanti wegen Verstoßes gegen Artikel 14 (1) des Gesetzes Nr. 1/1946 bezüglich der strafrechtlichen Bestimmungen für schuldig befunden und zu einer siebenmonatigen Haftstrafe verurteilt. Sie hatte in einem Interview die Studenten rassistisch beleidigt. Der Staatsanwalt forderte eine Strafe von zwölf Monaten Haft. Ähnlich wie im obigen Fall liegt die vorgeschlagene Strafe weit unter der Höchststrafe von zehn Jahren Haft, wie sie im entsprechenden Artikel vorgesehen ist.
Am 3. Februar 2020 wurde Andria Ardiansyah des Verstoßes gegen den Artikel 15 des Gesetzes Nr. 1/1946 bezüglich der strafrechtlichen Bestimmungen für schuldig befunden und zu zehn Monaten Haft verurteilt, weil er auf seinem YouTube-Kanal ein Video mit Hassreden gegen die papuanischen Studenten verbreitet hatte. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Strafe von zwölf Monaten Haft gefordert. Die vorgeschlagene Strafe liegt unter der Höchststrafe von zwei Jahren Haft nach Artikel 15.
Die Gerichtsverhandlungen hatten sich in die Länge gezogen, weil einige Zeugen nicht erschienen waren und die Staatsanwaltschaft es versäumt hatte, ihre Forderungen rechtzeitig zu formulieren und vorzulegen.