Am 3. Juni 2020 entschied das Richtergremium des Verwaltungsgerichtshofes in Jakarta, dass das von Präsident Joko Widodo (Jokowi) und dem Minister für Kommunikation und Informatik verhängte Internetverbot gegen das Prinzip der Regierungsführung verstoße. Während der weit verbreiteten Unruhen und Demonstrationen gegen Rassismus blockierte oder drosselte die indonesische Regierung vom 21. August bis zum 4. September 2019 die Internetdienste in 54 Städten und Landkreisen in ganz Papua und Papua-Barat. Die Richter urteilten, dass die beklagte Partei die Gerichtsgebühr von 457.000 IDR (etwa 28,85 €) zu zahlen habe. Das Urteil machte keine Aussage darüber, ob Präsident Jokowi und sein Minister eine öffentliche Entschuldigung abgeben müssen, wie es die Kläger ursprünglich gefordert hatten.
Die Richter führten in dem Urteil aus, dass die Sperrung von Internetdiensten gegen mehrere gesetzliche Bestimmungen verstoße, darunter Artikel 40 Absatz (2a) und (2b) des Gesetzes über Informationen und elektronische Transaktionen (ITE-Gesetz). Die Regierung dürfe Internet-Inhalte, die gegen das Gesetz verstoßen, blockieren, aber nicht alle Internet-Dienste, da das Internet ein neutrales Medium sei, das sowohl für positive als auch für negative Aktivitäten genutzt werden könne. Die Richter vertraten auch die Ansicht, dass die Beschränkungen des Internetzugangs der Regierung in Westpapua die Betriebsabläufe störten und sich negativ auf die Wirtschaft der Bürger auswirkten.
Nach dem Urteil erklärte der amtierende Minister für Kommunikation und Informatik, Jonny Platte, in einem Medieninterview, dass er sich mit Anwälten und anderen Regierungsstellen abstimmen werde, falls diese gegen das Urteil Berufung einlegen sollten. Laut Platte habe er keine Dokumente im Zusammenhang mit der Internetblockade in Westpapua gefunden, die unter seinem Vorgänger Rudiantara durchgeführt wurde. Er kam zu dem Schluss, dass eine Beschädigung der Infrastruktur während der Unruhen zu einer vorübergehenden Funktionsstörung aller Internetdienste in Westpapua hätte führen können – ein eher unwahrscheinliches Szenario.
Anfang Dezember 2019 reichte ein Team von Anwälten, das die indonesischen NGOs LBH Pers, YLBHI, SafeNet und die Alliance of Independent Journalists (AJI) vertrat, beim Verwaltungsgerichtshof in Jakarta eine Klage gegen das Ministerium des Staatssekretärs und das Ministerium für Kommunikation und Informationstechnologie ein. Die NGOs haben geltend gemacht, dass die Regierungsinstitutionen das Internet in Westpapua zwischen dem 21. August und dem 4. September 2019 ohne rechtliche Grundlage abgeschaltet und gedrosselt hätten. Die indonesische Regierung hatte die Blockade als Mittel zur Vermeidung der Verbreitung falscher Nachrichten gerechtfertigt, die zu einer weiteren Eskalation der Unruhen hätte führen könnten.