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PUSAKA Pressemitteilung zum Schutz von Menschenrechtsverteidigern im Umweltbereich

im Folgenden eine übersetzte Version der Pusaka Pressemitteilung:

 

„Die Pusaka Bentala Rakyat Foundation hat die Situation in Papua von April 2020 bis heute, Juni 2020, dokumentiert und Fälle von Gewalt, Verhaftungen, Eigentumszerstörung, Binnenvertreibung, Einschüchterung und Todesdrohungen aufgedeckt, denen indigene Völker und Menschenrechtsverteidiger im Umweltbereich ausgesetzt waren: die indigenen Moskona-Völker im Landkreis Teluk Bintuni (April 2020), die indigenen Aifat-Völker im Landkreis Maybrat (April Mai 2020), Menschenrechtsverteidiger in Kampung Ikana, Kais Darat, Landkreis South Sorong (Juni 2020) und in Kali Kao, Distrikt Jair, Landkreis Boven Digoel (Juni 2020), Provinz Papua. In einigen Fällen geht es um wiederkehrende Gewalt gegen Menschenrechtsverteidiger im Umweltbereich.

Auf der Grundlage von Berichten und Untersuchungen, die wir durchgeführt haben, scheinen diese alarmierenden Fälle von Gewalt, die sich alle während der Covid-19-Pandemie ereignet haben, damit zusammenzuhängen, dass indigene Völker und Menschenrechtsverteidiger eine Position eingenommen haben, in der sie ihre Stimme erheben und die Grundrechte, das Recht auf Leben, Landrechte, das Recht auf Umwelt, das Recht auf Nahrung, das Recht auf ihren Lebensunterhalt verteidigen, die Gefahr laufen, diese zu verlieren oder ihnen genommen zu werden, um den Eigeninteressen von Unternehmen und der Kapitalgewinnung in der Palmölplantagen- und Holzfällerindustrie zu dienen.

Die Verteidiger der Umwelt-Menschenrechte sind die Vorhut im Kampf um ökologische Nachhaltigkeit und menschliches Überleben auf der Erde. Der Staat hat die Pflicht, die Rechte der Verteidiger ökologischer Menschenrechte zu schützen und zu respektieren, wie sie unter anderem in der internationalen Politik und Gesetzgebung gefördert und geschützt werden: Erklärung über Menschenrechtsverteidiger (Dezember 1998); Artikel 28C der Verfassung von 1945; Artikel 100 des Gesetzes Nr. 39 von 1999 über Menschenrechte; Gesetz Nr. 11 von 2005 über die Ratifizierung des Internationalen Pakts über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte; Artikel 10 des Gesetzes Nr. 13 von 2006 über den Schutz von Zeugen und Opfern; Artikel 66 des Gesetzes Nr. 32 von 2008 über Umweltschutz und Umweltmanagement; Artikel 4 des Gesetzes Nr. 14 von 2008 über die Transparenz der öffentlichen Information; Artikel 9 und 11 des Gesetzes Nr. 16 von 2011 über Prozesskostenhilfe.

Ebenso haben Unternehmen die Pflicht und Verantwortung, die Rechte von Menschenrechtsaktivisten im Umweltbereich zu respektieren, wie dies in der internationalen Erklärung der Menschenrechtsverteidiger (1998), den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Unternehmen und Menschenrechte (2011) und den höchsten Standards und Unternehmensverpflichtungen für nachhaltiges Management festgelegt ist.

Um Gewalt zu verhindern und indigenen Völkern und Menschenrechtsverteidigern in Papua Gerechtigkeit widerfahren zu lassen, bitten und fordern wir nachdrücklich:

1. Die indonesische Nationalpolizei muss den Rechtsschutz für Bürger und Umweltmenschenrechtsverteidiger gewährleisten und sich bemühen, die Gesetze ernsthaft und gerecht durchzusetzen, wenn sie Berichte von indigenen Völkern oder Menschenrechtsverteidigern erhält;

2. Die Nationale Menschenrechtskommission sollte ihre Aufgaben gemäß Artikel 8, Artikel 9 und Artikel 10 ihrer Verordnung Nr. 5 von 2015 über den Schutz von Menschenrechtsverteidigern wahrnehmen, um verschiedene potentielle Bedrohungen und Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit Geschäftsaktivitäten in Tanah Papua zu überwachen und Maßnahmen zu ergreifen, um diese zu verhindern. Sie sollte auch die Rechtsinstitutionen dazu drängen, den Rechtsschutz für Bürger und umweltbezogene Menschenrechtsverteidiger zu gewährleisten;

3. Nationale und regionale Regierungen sollten so weit wie möglich ihren Verpflichtungen zur Verhinderung von Menschenrechtsverletzungen nachkommen und sicherstellen, dass jeder Schutz vor Drohungen/Gewalttaten erhält;

4. Unternehmen müssen das Recht von Umweltmenschenrechtsverteidigern respektieren, über ihre Rechte zu sprechen, und dürfen keine Maßnahmen ergreifen, die die Sicherheit von Umweltmenschenrechtsverteidigern bedrohen. Sie müssen auch die Verantwortung für alle Gewaltvorfälle übernehmen, die sich ereignen, unabhängig davon, ob sie direkt oder durch andere Parteien involviert sind.