Am 12. April 2019 reichte eine Gruppe von Vertretern der papuanischen Zivilgesellschaft, der Tabernakelkirche Papuas (KINGMI Papua) und der Organisation ‚Solidarität für Frauen Papuas‘ (SPP) beim indonesischen Verfassungsgericht offiziell einen Antrag auf Annullierung bestimmter Paragraphen im Gesetz Nr. 12 aus dem Jahr 1969 über die damalige Bildung der Autonomieprovinz Irian Barat (heute bestehend aus den Provinzen Papua und Papua Barat) ein. Die Antragsteller argumentierten, dass die Teile des Gesetzes, die sich auf die Umsetzung des Act of Free Choice (PEPERA) beziehen, den Menschenrechtsprinzipien der Verfassung der Republik Indonesien von 1945 widersprechen. Die Annullierung dieser Abschnitte hätte für die Menschen Westpapuas eine erhebliche Bedeutung, um die Geschichte der Integration Papuas in die Republik Indonesien richtigzustellen.
Am 6. Januar 2020 lehnte das Verfassungsgericht den Antrag ab. Die Richter argumentierten, dass die Antragsteller nicht die rechtliche Befugnis hätten, eine Überprüfung des Gesetzes zu beantragen, da sie durch das Gesetz Nr. 12/1969 keine Beeinträchtigung ihrer verfassungsmäßigen Rechte erfahren. Die Richter erklärten, dass die Antragsteller die Umsetzung des Act of Free Choice vom 2. August 1969, die in der Resolution Nr. 2504 (XXIV) der UN-Generalversammlung anerkannt wird, im Wesentlichen in Frage stellen, nicht aber das Gesetz Nr. 12/1969 selbst.
Einer der Anwälte der Antragsteller, Yan Christian Warinussi, bedauerte die Entscheidung des Verfassungsgerichts und vertrat die Ansicht, dass die Erklärung des Verfassungsgerichts unzureichend sei. Er argumentierte, dass das Gesetz Nr. 12/1969 die rechtliche Grundlage für die Staatsideologie zur unverrückbaren Einheit (NKRI harga mati) in Indonesien bildete, die zur Diskriminierung der indigenen Papuas – einschließlich der Antragsteller – hinsichtlich des Genusses der verfassungsmäßigen Rechte wie der Meinungsfreiheit und der Freiheit der friedlichen Versammlung und Vereinigung führte. Laut Warinussi werden die Antragsteller die Entscheidung des Verfassungsgerichts nun prüfen und über weitere Schritte entscheiden.
Historischer Hintergrund
Historische Dokumente und Zeugenaussagen beschreiben, dass die Volksabstimmung von Menschenrechtsverletzungen gegen die indigene Bevölkerung Westpapuas begleitet wurde. Indonesien erhielt 1969 den Auftrag, ein Referendum über die Zukunft des Territoriums unter Aufsicht der UNO durchzuführen, das sogenannte „Act of Free Choice“. Anstatt ein Referendum nach dem Prinzip „Eine-Person-Eine-Stimme“ zu organisieren, wählte Indonesien aus einer Bevölkerung von mehr als 800.000 Einwohnern einen Rat von 1.026 Stammesführern aus, die im Namen des papuanischen Volkes entscheiden sollten, ob sich das Gebiet in Indonesien integrieren oder für die Unabhängigkeit entscheiden würde. Angesichts von Zwang und Einschüchterung gab der Rat eine einstimmige Entscheidung zugunsten der Integration Papuas in Indonesien ab.
Die Papuas bezeichnen die Abstimmung von 1969 als „Act of No Choice“. Die Legitimität des Prozesses wurde auch von den wenigen damals anwesenden internationalen Beobachtern, Menschenrechtsaktivisten und Rechtsexperten in Indonesien und international in Frage gestellt. Doch damals nahm die UNO den undemokratischen Prozess des Gesetzes lediglich „zur Kenntnis“. Dies lief auf die Anerkennung der indonesischen Souveränität hinaus (im Gegensatz zu Ost-Timor, dessen erzwungene Integration in Indonesien von den Vereinten Nationen nie anerkannt wurde). Die Mehrheit der Papuas lehnte die indonesische Herrschaft von Anfang an ab und sie nahmen es übel, dass ihnen das Recht verweigert wurde, ihren politischen Status zu bestimmen und ihre wirtschaftliche, soziale und kulturelle Entwicklung frei zu gestalten. Als Reaktion auf diesen Widerstand – sowohl von bewaffneten Gruppen als auch der allgemeinen Bevölkerung – griff die indonesische Regierung zu Gewalt und Unterdrückung. Dies ist der Hintergrund für die Kolonisierung durch die Indonesier, die die Existenz der indigenen Papuas bedroht – und die Wurzel vieler Probleme in Westpapua.