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Rechtssicherheit in Bezug auf Westpapua ist nicht immer gegeben (Symbolbild, Quelle: UN Logo, SDG 16: Promote just, peaceful and inclusive societies)

Verhaftungen von Aktivisten in Papua – Gericht prüft Rechtmäßigkeit wegen Foltervorwurf

Am 13. Dezember 2020 sollen Angehörige der Sicherheitskräfte Büros des KNPB (Nationales Komitee Westpapuas) in Merauke zerstört und 14 KNPB-Mitglieder verhaftet haben. Der Direktor des Papuanischen Rechtshilfeinstituts (LBH Papua), Imanuel Gobay, gab an, dass Polizeibeamte die 14 Aktivisten während der Festnahme und Inhaftierung auf der Polizeistation mit Holzstöcken schlugen. Die Polizeibeamten hatten zudem keinen Haftbefehl gegen die Aktivisten. Alle befinden sich derzeit in Gewahrsam.
Nach Angaben des Polizeichefs von Merauke, Untung Sangaji, ermittelt die Polizei gegen die Aktivisten wegen des Vorwurfs des Landesverrats.  Die Beamten beschlagnahmten im Büro der KNPB mehrere Dokumente über das Selbstbestimmungsrecht als Beweismittel. Außerdem erklärte der Polizeichef in einem Interview mit dem Nachrichtenmagazin Jubi, dass er die KNPB-Aktivisten erschießen werde, wenn sie weiterhin verräterische Aktivitäten in Merauke durchführen. „Wenn sie wieder verräterische Aktivitäten durchführen, werde ich ihnen in die Beine schießen. Ja, wenn sie unverschämt sind, erschieße sie, dies ist das Territorium des Einheitsstaates der Republik Indonesien“, sagte Sangaji während des Interviews.

Die Rechtmäßigkeit der Verhaftungen wird derzeit im Bezirksgericht Merauke überprüft

Das Vorverfahren begann am 19. Januar 2021 und wurde von einem Einzelrichter, Gang Hariyudo Prakoso, geleitet. Das Vorverfahren wurde auf Antrag der Anwaltskoalition, die 13 der 14 verhafteten Aktivisten vertritt, gegen die Polizei von Merauke eingeleitet. In einer ersten Verhandlungssitzung äußerte ein Strafrechtsexperte den Vorwurf der Unrechtmäßigkeit der Verhaftungen: „Wenn eine Verhaftung, Untersuchung, Prüfung, Durchsuchung oder Beschlagnahme von Beweisen nicht gemäß dem Gesetz Nr. 8/1981 über strafrechtliche Verfahren erfolgt, ist die Aktion illegal.“ Der Experte sagte dem Gericht auch, dass eine Verhaftung, bei der Schläge gegen die Festgenommenen eingesetzt werden, als Folter eingestuft werden könne. „Wenn eine Verhaftung nachweislich nicht dem Verfahren entspricht, hat der Richter das Mandat, die Verhafteten freizulassen“, so weiter.
Zeugenaussagen bestätigten zudem das Fehlen von Haftbefehlen und berichteten, dass diese zum Teil erst nachträglich ausgestellt worden seien.

Beobachter erwarten bis Ende dieser Woche eine Entscheidung im Vorverfahren.