Die Abteilung für Gerechtigkeit und Frieden (SKP KAME) der Erzdiözese Merauke hat zuverlässige Informationen über die angebliche Folter des achtzehnjährigen Oktovianus Warip Betere im Asiki-Bezirk des Landkreises Boven Digoel, Provinz Papua, erhalten. Nach Angaben des Leiters der SKP KAME, Anselmus Amo, verhafteten Mitglieder der 561 Caraka Yudha Kodam Brawijaya Grenzkontrolleinheit Oktavianus Betere und folterten ihn anschließend in einem Militärposten. Die Militärangehörigen ließen ihn kurz darauf in ein örtliches Gemeindegesundheitszentrum (Puskesmas) einliefern. Eine postmortale Untersuchung in einer örtlichen Klinik bestätigte, dass der Körper des Opfers Blutergüsse und Wunden aufwies.
SKP KAME behauptet, dass Oktavianus Betere zum Zeitpunkt der Einlieferung bereits tot war. Der Chef der 174/ATW-Infanterieeinheit, Major Suko Raharjo, bestritt, dass Oktavianus Betere zum Zeitpunkt der Einlieferung bereits tot war. Er erklärte in einem öffentlichen Interview mit dem lokalen Medienunternehmen Jubi, Oktaviuanus Warip Betere sei nicht gefoltert worden und sei später in der Klinik aus unbekannten Gründen gestorben.
Nach den erhaltenen Informationen ereignete sich der Vorfall am 25. Juli 2020 am frühen Nachmittag. Oktavianus Betere wurde beschuldigt, in einem Geschäft auf einem lokalen Markt gestohlen zu haben, woraufhin ihn die Militärangehörigen in Gewahrsam nahmen. Nach Angaben des Befehlshabers des Militärkommandos 174/Anim Ti Waninggap, General Bangun Nawoko, wurde eine militärische Task Force nach Asiki entsandt, um eine interne Untersuchung der Foltervorwürfe durchzuführen.
Vergangene Fälle haben gezeigt, dass es den internen Ermittlungen von Polizei und Militär an Transparenz und Unabhängigkeit mangelt und dass sie nicht zur Verfolgung der Täter führen. Die Straflosigkeit unter den Tätern durch Polizei und Militär ist weiterhin ein Kernproblem für den Schutz der Menschenrechte in Westpapua, da interne Ermittlungsorgane dazu neigen, Polizei- und Militärangehörige zu schützen, anstatt Gerechtigkeit und Rechenschaftspflicht zu verfolgen.