Du betrachtest gerade Indonesischer Parlamentsausschuss verabschiedet überarbeitetes Gesetz zur Sonderautonomie Papua

Indonesischer Parlamentsausschuss verabschiedet überarbeitetes Gesetz zur Sonderautonomie Papua

Ein Ausschuss des indonesischen Parlaments zur Überarbeitung des Sonderautonomiegesetzes für Papua hat die Fertigstellung des neuen Gesetzesentwurfs bekannt gegeben. Der Vorsitzende des Ausschusses, Komarudin Watubun, erklärte am 12. Juli 2021 in Jakarta, dass das überarbeitete Sonderautonomiegesetz (RUU Otsus) fertig sei. Der Gesetzentwurf schlägt 19 Änderungen am jetzigen Sonderautonomiegesetzes vor und wurde am 15 Juli 2021 vom indonesischen Parlament verabschiedet. Die Änderungen zu den Artikeln 1, 34 und 75 wurden von der indonesischen Regierung vorgeschlagen. Vor allem die Revision von Artikeln über die Vergabe von Sonderautonomiegeldern und die Bildung neuer Autonomieregionen hatte zuvor für hitzige Diskussionen und öffentliche Empörung in Westpapua gesorgt.

Artikel 34 des Gesetzesentwurfs legt einen neuen gesetzlichen Zeitrahmen für die Verteilung von Sonderautonomiegeldern bis 2041 fest. Darüber hinaus sieht der neue Gesetzentwurf eine Erhöhung der Mittel für die besondere Autonomie von 2 % auf 2,25 % des nationalen allgemeinen Zuteilungsfonds vor und legt fest, dass 1,25 % der nationalen Mittel für Bildung, Gesundheit und die wirtschaftliche Stärkung der indigenen Papuas verwendet werden müssen (RUU Otsus, Artikel 34(3)e). Mindestens 30 % dieses Fonds sollen für die Entwicklung des Bildungswesens und mindestens 20 % für die Verbesserung des Gesundheitssystems verwendet werden.

Artikel 36 RUU Otsus enthält weitere Vorgaben für die Verwendung des Sonderautonomiefonds. Die Provinzregierungen in Westpapua sollen die Sonderautonomiegelder zu 35 % für Bildung, zu 25 % für das Gesundheitswesen, zu 30 % für den Ausbau der Infrastruktur und zu 10 % für die Stärkung indigener Gemeinschaften nutzen. Derzeit beinhaltet Artikel 36 des Sonderautonomiegesetzes nur Vorgaben für den Gesundheitssektor (15%) und den Bildungssektor (30%).

Artikel 76 des Sonderautonomiegesetzes schreibt vor, dass die Bildung neuer Autonomiegebiete in Westpapua nur mit Zustimmung des Volksrates der Provinz ‘Papua’ (MRP) und der Provinzparlamente in Papua und Papua Barat erfolgen könne. Im neuen Gesetzesentwurf dürfen neue Sonderautonomieregionen in Zukunft auch durch die indonesische Regierung und das nationale Parlament gegründet werden (RUU Otsus, Artikel 76 (2)). Artikel 76 RUU sorgt somit für eine klare Machtverlagerung zugunsten der Zentralregierung und nimmt dem MRP und den Provinzregierungen die Möglichkeit, die Bildung neuer Provinzen und Landkreise selbstbestimmt zu gestalten.

Darüber hinaus wurden die Paragraphen 1 und 2 des Artikel 28 des Sonderautonomiegesetzes bezüglich der Gründung lokaler Parteien und deren Teilnahme an öffentlichen Wahlen aus dem neuen Gesetzesentwurf gestrichen (UU Otsus, Artikel 28, Paragraphen 1 & 2).

Am 17. Juni 2021 hatten die Volksräte der Provinzen Papua und Papua Barat Klage beim indonesischen Verfassungsgericht mit der Begründung eingereicht, dass die indonesische Regierung mit der Überarbeitung des Sonderautonomiegesetzes unter Ausschluss der Papua Volksräte die rechtlichen Vorgaben verletzt habe. Das Verfassungsgericht hat das Verfahren wegen der wachsenden Zahl an Covid-19-Infektionen in Indonesien auf unbestimmte Zeit vertagt. Der MRP forderte das indonesische Parlament auf, weitere Debatten zur Verabschiedung des Gesetzentwurfs einzustellen, solange das Verfassungsgericht noch nicht zu einer Entscheidung gekommen ist.