Vier getötete Papuas: (Zivil-)Gerichtliche Aufarbeitung zeigt Schwächen

Der Fall der vier ermordeten Papuas im Landkreis Mimika, deren verstümmelten Leichen im August 2022 in mehreren Säcken im Fluss gefunden wurden, wird weiterhin vor Gericht behandelt. Der Fall ereignete sich am 22. August 2022 im Landkreis Mimika. Bei den Opfern handelte es sich um vier Einwohner aus dem benachbarten Landkreis Nduga namens Arnold Lokbere, Irian Nirigi, Lemaniel Nirigi und Atis Tini.

Urteil des Militärgerichts

Die sechs beteiligten Soldaten wurden getrennt vor dem Hohen Militärgericht Surabaya III und dem Militärgericht Jayapura III-19 angeklagt.

Maj. Inf Helmanto Fransiskus Dakhi stand vor dem Hohen Militärgericht III in Surabaya vor Gericht. Am 24. Januar 2023 befand das Richtergremium Dakhi des vorsätzlichen Mordes für schuldig. Er wurde daraufhin zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt und aus der Armee entlassen. Dakhi legte gegen das Urteil Berufung ein. Am 12. April 2023 hob der Berufungssenat des Obersten Militärgerichts Surabaya III die Entscheidung des vorherigen Senats auf. Das Berufungsgremium kam zu dem Schluss, dass Dakhi nur der Beihilfe zum Mord schuldig war, die er in Verbindung mit anderen Straftaten in der Absicht begangen hatte, den unrechtmäßigen Erwerb von Gütern zu erleichtern. Infolgedessen wurde seine Strafe auf 15 Jahre Haft herabgesetzt.

Bei den anderen fünf Soldaten handelte es sich um Hauptmann Dominggus Kainama (der am 24. Dezember 2022 an einer Herzerkrankung verstarb), den Ersten Gefreiten Rahmat Amin Sese, den Ersten Gefreiten Rizky Oktaf Muliawan, den Ersten Gefreiten Robertus Putra Clinsman und den Obergefreiten Pargo Rumbouw. Am 16. Februar 2023 befand das Militärgericht III-19 Jayapura die vier Angeklagten des vorsätzlichen Mordes für schuldig. Das Gericht verurteilte Sese und Muliawan zu lebenslanger Haft, während Clinsman eine 20-jährige Haftstrafe und Rumbouw eine 15-jährige Haftstrafe erhielt. Alle wurden aus der Armee entlassen.

Zivilprozess

Neben den sechs Soldaten sollen auch vier Zivilisten an dem Mord beteiligt gewesen sein.

In einem ersten Zivilprozess wurde am 4. Mai der erste Angeklagte des gemeinschaftlichen vorsätzlichen Mordes für schuldig befunden und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Am 8. Mai wurde auch Anklage gegen die anderen drei Zivilisten wegen gemeinschaftlichen vorsätzlichen Mord erhoben. Der Staatsanwalt beantragte nicht nur eine lebenslange Haftstrafe für die drei Angeklagten, sondern lehnte auch eine Freilassung auf Kaution ab und forderte eine Übernahme der Prozesskosten durch die drei Angeklagten.

Ungleichbehandlung der Familien der Opfer

Um eine rechtmäßige Aufarbeitung des Falls vor Gericht zu gewährleisten, müssen jedoch auch zivilprozessrechtliche Vorschriften eingehalten werden. Diesen Mangel kritisiert Komnas HAM. Während des Prozesses, so Komnas HAM, seien die Familien der Opfer unterschiedlich behandelt worden. Besonders auffällig war, dass Sicherheitskräfte aus Timika die Taschen der Familienangehörigen der Opfer zweimal kontrollierten: beim Betreten des Gerichtsgebäudes und beim Betreten des Gerichtssaals. Darüber hinaus stellte Komnas HAM fest, dass die Anzahl der Familienmitglieder, die dem Prozess beiwohnen durften, auf maximal 20 Personen beschränkt war, obwohl der Gerichtssaal groß genug erschien, um mehr Personen aufzunehmen.

„Eine weitere bemerkenswerte Beobachtung war die Anwesenheit von schwer bewaffnetem Sicherheitspersonal während des gesamten Prozesses. Für die Sicherheit sorgten Angehörige der Polizei von Mimika, Babinsa und Brimob (Mobile Polizei Sondereinheit)“, fügte Komnas HAM hinzu.

Komnas HAM forderte daher das Bezirksgericht von Timika auf, klare und rechtsverbindliche Vorschriften für den Zugang zum Prozess zu erlassen. Diese Regelungen sollten Chancengleichheit für alle gewährleisten und sicherstellen, dass den Familien der Opfer beim Betreten des Gerichtssaals keine Einschränkungen auferlegt werden. Darüber hinaus forderte Komnas HAM den Polizeichef von Mimika auf, während des Prozesses für angemessene Sicherheitsvorkehrungen zu sorgen, die den Prozessbesuchern keine Angst einjagen oder sie verunsichern. So seien nur Sicherheitsbeamte des Gerichts befugt, während des Gerichtsverfahrens Gepäckdurchsuchungen vorzunehmen.

Komnas HAM forderte außerdem den Staatsanwalt von Timika dazu auf, die mehrfachen terminlichen Verlegungen des Prozesses zu untersuchen. Dass die Richter den Prozess achtmal verschoben hätten, deute auf Nachlässigkeit der Staatsanwaltschaft hin.