Anfang Dezember 2020 berichtete das Westpapua-Netzwerk über die Fortschritte für eine deutsche Ratifizierung der ILO Konvention 169 zum Schutz indigener Völker. Am Donnerstag, den 15. April 2021, hat der Deutsche Bundestag einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Übereinkommen Nr. 169 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 27. Juni 1989 über eingeborene und in Stämmen lebende Völker in unabhängigen Ländern nun ratifiziert. Das Westpapua-Netzwerk hat mehrfach auf diesen notwendigen Schritt hingewiesen und begrüßt die Entwicklung.
Die Konvention trat 1991 in Kraft. Bislang ratifizierten sie aber erst 23 Staaten. Dazu gehören die europäischen Länder Dänemark, die Niederlande, Luxemburg, Norwegen und Spanien.
Die Bestimmungen der Konvention Nr. 169 basieren auf der Achtung der Kulturen und Lebensweisen indigener und in Stämmen lebender Völker und zielen darauf ab, diskriminierende Praktiken, die diese Völker betreffen, zu überwinden und sie in die Lage zu versetzen, an Entscheidungen teilzunehmen, die ihr Leben betreffen. Die Konvention deckt ein breites Spektrum von Themen ab, die indigene und in Stämmen lebende Völker betreffen, unter anderem in Bezug auf Konsultation und Beteiligung, Rechte auf Land, Beschäftigung und Berufsausbildung, Bildung, Gesundheit und soziale Sicherheit, Gewohnheitsrecht, traditionelle Institutionen und grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
(Hier geht es zur ILO Konvention 169)
Originalbericht des Deutschen Bundestages vom 15. April 2021:
„Der Entwurf wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der AfD angenommen. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Ausschusses für Arbeit und Soziales (19/27894) zugrunde. Abgelehnt wurde hingegen ein Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Rechte indigener Völker stärken – ILO-Konvention 169 ratifizieren – Koalitionsvertrag umsetzen“ (19/14107). Dagegen stimmten CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Linksfraktion und Grüne bei Stimmenthaltung der FDP. Der Entscheidung lag eine Beschlussempfehlung des Menschenrechtsausschusses (19/27024) zugrunde.
Gesetzentwurf der Bundesregierung
Ziel des ILO-Übereinkommens ist es laut Bundesregierung (19/26834), die auf Assimilierung abzielende Ausrichtung der früheren internationalen Normen, insbesondere das ILO-Übereinkommen über eingeborene und in Stämmen lebende Bevölkerungsgruppen von 1957, abzulösen und die Bestrebungen dieser Völker anzuerkennen, Kontrolle über ihre Einrichtungen, ihre Lebensweise und ihre wirtschaftliche Entwicklung auszuüben sowie ihre Identität, Sprache und Religion zu bewahren und zu entwickeln. Das Übereinkommen ist am 5. September 1991 in Kraft getreten.
Durch das Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen nach Artikel 59 des Grundgesetzes für die Ratifikation des Übereinkommens Nr. 169 der ILO geschaffen werden.
Antrag der Grünen
Die Grünen fordern in ihrem Antrag (19/14107) die Bundesregierung auf, die Rechte indigener Völker wirksam zu stärken und die Konvention 169 der internationalen Arbeitsorganisation (ILO) über eingeborene und in Stämmen lebende Völker zu ratifizieren.
Die Konvention sei das einzige völkerrechtlich verbindende Dokument zum Schutz von Indigenenrechten, schreibt die Fraktion. 23 Staaten hätten die ILO-Konvention 169 bereits ratifiziert, darunter auch die EU-Mitgliedstaaten Dänemark, Luxemburg, Niederlande und Spanien. Deutschland jedoch gehöre bislang nicht dazu – obwohl die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag erklärt habe, die Ratifizierung anzustreben, so die Kritik der Grünen.
„Das häufig genannte Argument gegen eine Ratifizierung der ILO-Konvention, in Deutschland lebten keine Indigenen, weshalb die Ratifizierung obsolet sei, wird den Verhältnissen in einer globalisierten Welt nicht gerecht.“ Die wirtschaftlichen Aktivitäten deutscher Unternehmen und die Politik der Bundesregierung wie etwa in Form von Maßnahmen der derzeit überarbeiteten Rohstoffstrategie berührten die Interessen indigener Gesellschaften und beeinflussten ihre Lebensverhältnisse. (sas/hau/15.04.2021)“