In unserem letzten Beitrag berichtete das Westpapua-Netzwerk von dem Streitfall zwischen Indonesien und der EU über den Umgang von Palmöl in Kraftstoffen. Die Themen Handel und nachhaltige Entwicklung sind auch Teil der Konsultationen zwischen der EU und Indonesien in den Verhandlungen über ein EU-Indonesien Freihandelsabkommen.
Ein Rahmenabkommen über eine umfassende Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen Indonesien und der EU wurde am 9. November 2009 unterzeichnet und trat am 1. Mai 2014 in Kraft. Das Abkommen bildet die Grundlage für einen regelmäßigen politischen Dialog und sektorale Zusammenarbeit und hebt die bilateralen Beziehungen der beiden Akteure auf eine höhere Ebene. Das Abkommen bietet den rechtlichen Rahmen für Engagement und Zusammenarbeit in einem breiten Spektrum von Politikfeldern, darunter Menschenrechte, politischer Dialog und Handel.
Nach erfolgreichen Sondierungsgesprächen zur weiteren Vertiefung der Handels- und Investitionsbeziehungen zwischen der EU und Indonesien wurden am 18. Juli 2016 Verhandlungen über ein gemeinsames Freihandelsabkommen aufgenommen. Ziel ist der Abschluss eines Freihandelsabkommens, das Handel und Investitionen erleichtert und eine breite Palette von Themen abdeckt, darunter Zölle, nichttarifäre Handelshemmnisse, Handel mit Dienstleistungen und Investitionen, Handelsaspekte des öffentlichen Beschaffungswesens, Wettbewerbsregeln, geistige Eigentumsrechte sowie nachhaltige Entwicklung.
Im Jahr 2018 wurde eine Nachhaltigkeitsprüfung (Sustainability Impact Assessment, SIA) zur Unterstützung der Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indonesien eingeleitet. Die SIA versucht zu bewerten, wie sich Handel und handelsbezogene Bestimmungen im vorgeschlagenen Freihandelsabkommen potenziell auf wirtschaftliche, soziale, menschenrechtliche und ökologische Elemente in jedem Handelspartner und in anderen relevanten Ländern auswirken könnten.
Parlamentarische Anfrage an die deutsche Bundesregierung zum Freihandelsabkommen zwischen der EU und Indonesien – Beachtung der Menschenrechte
Die letzten Verhandlungen über das Freihandelsabkommen fanden in virtueller Runde vom 15. bis zum 26. Juni 2020 statt. In einer Antwort auf die parlamenterische Anfrage von Michel Brandt MdB an die Bundesregierung im November 2020 gab diese an, dass eine „Einigung darüber, welche Regelungen künftig bei der Einfuhr von Waren gelten sollen (…) noch nicht erzielt [wurde]“. Zu der Beachtung der Menschenrechte in den Konsultationen äußerte sich die Bundesregierung wie folgt: „Die Situation der Menschenrechte wird in den dafür bestehenden Dialogformaten der EU mit Indonesien regelmäßig erörtert. Basis dafür ist das 2014 abgeschlossene Partnerschaftsabkommen zwischen der EU und Indonesien, das Kooperation und Förderung der Menschenrechte vereinbart. Im Übrigen unterstützt die Bundesregierung die Linie der EU-Kommission, wonach Menschenrechte als wesentliche Vertragsbestandteile („essential elements“) des Partnerschaftsabkommens festgeschrieben sind. Auf dieser Grundlage können die Vertragsparteien im Falle von Menschenrechtsverletzungen Maßnahmen ergreifen, die von Konsultationen bis zur Aussetzung von Teilen des Abkommens bzw. des Gesamtabkommens reichen oder gar zu dessen Kündigung führen können.“
Eine weiter gemeinsame geplante Sitzung im Herbst 2020 zwischen der EU und Indonesien wurde nicht abgehalten. Die Streitigkeiten über Palmöl in Biokraftstoffen dürfte ein Aspekt sein, der auch die weiteren Gespräche beeinflussen wird. Die Situation der Menschenrechte als wesentlicher Vetragsbestandteil sind ebenfalls von hoher Bedeutung – wie aus der Antwort der Bundesregierung herauszulesen ist – auch noch nach einem möglichen Abschluss des Abkommens.
Vorschläge der EU zu nachhaltiger Entwicklung im Rahmen des EU-Indonesien Freihandelsabkommen
Desweiteren hat die EU bereits im Jahr 2017 in ihrem Factsheet zu nachhaltiger Entwicklung Bereiche betont, die im Kontext des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Indonesien von besonderer Bedeutung sind, und darauf abzielen, Handels- und Investitionspraktiken zu identifizieren, die ein großes Potenzial haben, die Ziele der nachhaltigen Entwicklung zu fördern.
Dazu zählen unter anderem die für Westpapua releventen Aspekte der Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung natürlicher Ressourcen (z. B. biologische Vielfalt, Wildtiere, Wälder und Fischerei). Zu den wichtigsten Aspekten, die in diesem Kapitel laut der EU behandelt werden sollten, gehören die Förderung des Handels mit legal gewonnenen und nachhaltigen Produkten, der Kampf gegen den Handel mit illegal gewonnenen oder produzierten Produkten vor dem Hintergrund international anerkannter Instrumente sowie die Zusammenarbeit auf bilateraler Ebene und in einschlägigen internationalen Foren zur Erhaltung und nachhaltigen Bewirtschaftung dieser Ressourcen.
Hier geht es zu den Vorschlägen der EU zum Inhalt des EU-Indonesien Freihandelsabkommens