Gemeinsamer Menschenrechtsbericht für UN Verfahren zu Indonesien eingereicht

Gemeinsam mit Watch Indonesia! in Berlin und der Weltorganisation gegen Folter (OMCT) in Genf hat das Westpapua-Netzwerk (WPN) einen Menschenrechtsbericht zur Lage in Indonesien beim UN Menschenrechtsrat eingereicht. Der 16-seitige Bericht erklärt die Situation von Gewalt durch Sicherheitskräfte, Verletzungen der Ausdrucks- und Versammlungsfreiheit, die Anwendung der Todesstrafe, Vergangenheitsaufarbeitung, die Rolle des Militärs sowie die Situation von Menschenrechtsverteidigern und indigenen Völkern. Der Schattenbericht gibt umfangreiche Reformempfehlungen.

Der Universal Periodic Review (UPR) ist das Verfahren des Rats bei dem UN-Mitgliedsstaaten periodisch auf die Umsetzung aller Menschenrechte hin überprüft werden. Dies ist unabhängig davon welche Menschenrechtsverträge von dem jeweiligen Land unterzeichnet wurden. Nachdem Indonesien bereits 2008 und 2012 dem UPR-Verfahren unterzogen wurde, wird ein dritter Review Ende April 2017 durchgeführt. Das Verfahren hatte in den vergangenen Runden in Bezug auf Westpapua die Probleme von Straflosigkeit, der Kooperation mit UN- Menschenrechtsmechanismen sowie auch die Recht auf freie Meinungsäußerung angesprochen.

Den Bericht hier herunterladen.

Gemeinsam mit Watch Indonesia! in Berlin und der Weltorganisation gegen Folter (OMCT) in Genf hat das Westpapua-Netzwerk (WPN) einen Menschenrechtsbericht zur Lage in Indonesien beim UN Menschenrechtsrat eingereicht. Der 16-seitige Bericht erklärt die Situation von Gewalt durch Sicherheitskräfte, Verletzungen der Ausdrucks- und Versammlungsfreiheit, die Anwendung der Todesstrafe, Vergangenheitsaufarbeitung, die Rolle des Militärs sowie die Situation von Menschenrechtsverteidigern und indigenen Völkern. Der Schattenbericht gibt umfangreiche Reformempfehlungen.

Der Universal Periodic Review (UPR) ist das Verfahren des Rats bei dem UN-Mitgliedsstaaten periodisch auf die Umsetzung aller Menschenrechte hin überprüft werden. Dies ist unabhängig davon welche Menschenrechtsverträge von dem jeweiligen Land unterzeichnet wurden. Nachdem Indonesien bereits 2008 und 2012 dem UPR-Verfahren unterzogen wurde, wird ein dritter Review Ende April 2017 durchgeführt. Das Verfahren hatte in den vergangenen Runden in Bezug auf Westpapua die Probleme von Straflosigkeit, der Kooperation mit UN- Menschenrechtsmechanismen sowie auch die Recht auf freie Meinungsäußerung angesprochen.

Den Bericht hier herunterladen.