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Generalstaatsanwalt lehnt erneut die Paniai-Fallakten zur weiteren Bearbeitung ab

Ende Mai 2020 verwies der Generalstaatsanwalt zum zweiten Mal die Akten des Panai-Falls von 2014 zurück. Komnas HAM hatte am 14. April 2020 eine überarbeitete Version des Untersuchungsdossiers zur Prüfung durch ein Menschenrechtsgericht eingereicht. Nach Angaben des Generalstaatsanwalts hat KOMNAS HAM es versäumt, die Vorgaben zu befolgen, um alle notwendigen Voraussetzungen für die weitere Bearbeitung des Falls zu erfüllen. Mehrere NGOs in Indonesien kritisierten, dass der Generalstaatsanwalt nicht bereit sei, vergangene schwere Menschenrechtsverletzungen strafrechtlich zu verfolgen und den Strafverfolgungsprozess blockiere. Sie forderten Präsident Joko Widodo auf, als Vermittler zwischen beiden Regierungsinstitutionen zu fungieren, um weitere Verzögerungen bei der Strafverfolgung zu vermeiden.

Am 11. Februar 2020 übergab die Nationale Menschenrechtskommission (KOMNAS HAM) die Akten des Paniai-Falls zum ersten Mal an den Generalstaatsanwalt, der das Untersuchungsdossier am 19. März 2020 an KOMNAS HAM zurückschickte. Er behauptete, das Dossier erfülle nicht die materiellen und formellen Voraussetzungen für eine Untersuchung einer schweren Menschenrechtsverletzung.

Diese Rechtfertigung für die Rückgabe von Fallakten wurde bereits am 27. November 2018 erteilt, als die Generalstaatsanwaltschaft aus ähnlichen Gründen neun Fallakten zurückgab. Darunter sind zwei schwere Menschenrechtsverletzungen, die am 4. April 2003 in Wamena und am 13. Juni 2001 in Wasior begangen wurden. Seit 2002 wurden die Fallakten mehrerer schwerer vergangener Menschenrechtsverletzungen ohne Fortschritte zwischen KOMNAS HAM und der Generalstaatsanwaltschaft hin und her gereicht. Keiner der Fälle wurde vor ein Menschenrechtsgericht gebracht, und die Täter genießen weiterhin Straffreiheit, da viele von ihnen wichtige Positionen im indonesischen Militär und in der Polizei bekleiden.