WPN 24.08.2012 – Obwohl rechtliche Rahmen für Vereine und Stiftungen in Indonesien mit Gesetz 28/2004 und der Regelung Stb. 1870 ausreichend gegeben sind, wird das aus der autoritären Suharto-Ära stammende ORMAS Gesetz (RUU Organisasi Masyarakat Nr. 8/1985) nun neu belebt.
Das Gesetz von 1985 diente dem damaligen Regime dazu, zentralisierte Kontrollstrukturen für die Landschaft der zivilgesellschaftlichen Organisationen zu schaffen und „Abweichler“ zu unterbinden.Mehrere Organisationen wurden in der Vergangenheit damit verboten.
Menschrechtsgruppen in Jakarta fordern seit dem Fall Suhartos eine Auflösung des Gesetzes.
In der überarbeiteten Version des Gesetzes, die dem Parlament bald vorgelegt werden soll, werden unabhängigen Vereinen und anderen Organisationen mehrdeutig formulierte Pflichten und weitgehende Registrierungszwänge auferlegt.
Ausländische Organisationen werden enger an der Leine geführt. Aktivitäten, die „den Frieden stören“ oder die „Integrität der Republik“ gefährden, werden mit dem Gesetz verboten. Wenn der Entwurf auch gute Neuerungen mitbringt, bleibt er überflüssig und lässt den Behörden einen weiten Ermessensspielraum, um Organisationen zu verbieten.
Das Menschenrecht auf Vereinigungsfreiheit wird dadurch eingeschnitten und es ist zu befürchten, dass gerade kritische Gruppen, die sich mit Korruptionsbekämpfung oder Straflosigkeit beschäftigen, damit zum Schweigen gebracht werden sollen.
WPN 24.08.2012 – Obwohl rechtliche Rahmen für Vereine und Stiftungen in Indonesien mit Gesetz 28/2004 und der Regelung Stb. 1870 ausreichend gegeben sind, wird das aus der autoritären Suharto-Ära stammende ORMAS Gesetz (RUU Organisasi Masyarakat Nr. 8/1985) nun neu belebt.
Das Gesetz von 1985 diente dem damaligen Regime dazu, zentralisierte Kontrollstrukturen für die Landschaft der zivilgesellschaftlichen Organisationen zu schaffen und „Abweichler“ zu unterbinden.Mehrere Organisationen wurden in der Vergangenheit damit verboten.
Menschrechtsgruppen in Jakarta fordern seit dem Fall Suhartos eine Auflösung des Gesetzes.
In der überarbeiteten Version des Gesetzes, die dem Parlament bald vorgelegt werden soll, werden unabhängigen Vereinen und anderen Organisationen mehrdeutig formulierte Pflichten und weitgehende Registrierungszwänge auferlegt.
Ausländische Organisationen werden enger an der Leine geführt. Aktivitäten, die „den Frieden stören“ oder die „Integrität der Republik“ gefährden, werden mit dem Gesetz verboten. Wenn der Entwurf auch gute Neuerungen mitbringt, bleibt er überflüssig und lässt den Behörden einen weiten Ermessensspielraum, um Organisationen zu verbieten.
Das Menschenrecht auf Vereinigungsfreiheit wird dadurch eingeschnitten und es ist zu befürchten, dass gerade kritische Gruppen, die sich mit Korruptionsbekämpfung oder Straflosigkeit beschäftigen, damit zum Schweigen gebracht werden sollen.