Die Richter am zentralen Bezirksgericht von Jakarta wiesen in ihrem Zwischenurteil vom 8. April 2020 die Anklage der Staatsanwaltschaft ab. Die Entscheidung der Richter beendete die 333 Tage willkürliche Inhaftierung von Mispo Gwijangge. Bei früheren Gerichtsverhandlungen beantragten die Anwälte von Mispo Gwijangge und die indonesische Kinderschutzkommission (KPAI) eine gerichtsmedizinische Untersuchung seiner Zähne, da es wesentliche Hinweise darauf gab, dass der Angeklagte noch minderjährig ist. Laut der gerichtsmedizinischen Untersuchung wurde Mispo Gwijangge auf ein Alter von etwa 16 Jahren geschätzt – zu jung, um nach dem Erwachsenenrecht strafrechtlich verfolgt zu werden. Das Alter des Angeklagten war nicht der einzige Verfahrensverstoß bei der Strafverfolgung. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft im Landkreis Jayawijaya versäumten es, während der Untersuchung Zugang zu einem Übersetzer und juristischer Unterstützung zu gewähren. Die indonesische Strafprozessordnung (KUHAP) sieht vor, dass die Strafverfolgungsbehörden verpflichtet sind, allen Verdächtigen von Straftaten, die mit mehr als fünf Jahren Gefängnis bestraft werden, in allen Phasen der Strafverfolgung rechtlichen Beistand zu leisten. Das Team forderte die Nationalpolizei (Polri) und die Generalstaatsanwaltschaft auf, eine Untersuchung der Vorwürfe bezüglich des Amtsmissbrauchs durch Strafverfolgungsbeamte einzuleiten.
Es ist nicht bekannt, ob Mispo Gwijangge eine Wiedergutmachung für die unrechtmäßige Inhaftierung erhalten wird. Internationale Menschenrechtsstandards legen nahe, dass alle Opfer der unrechtmäßigen oder anderweitig willkürlichen Inhaftierung Anspruch auf einen wirksamen Rechtsbehelf haben, der Wiedergutmachung in Form von Rückerstattung, Entschädigung, Rehabilitation, Genugtuung und Garantien der Nichtwiederholung umfasst.
Mispo Gwijangge wurde am 10. Mai 2019 in Wamena willkürlich verhaftet und anschließend inhaftiert, nachdem er aufgrund der weit verbreiteten Operation der Sicherheitskräfte im Landkreis Nduga aus seinem Dorf floh. Die Polizei erhob Anklage gegen ihn, darunter nach Artikel 340 des indonesischen Strafgesetzbuches (KUHP) in Verbindung mit Artikel 55 (1) KUHP wegen der Beteiligung an vorsätzlichem Mord, mit einer möglichen Höchststrafe von 20 Jahren Gefängnis oder der Todesstrafe, nach Artikel 338 KUHP wegen Totschlag, nach Artikel 351 KUHP wegen Misshandlung und nach Artikel 333 KUHP wegen Freiheitsberaubung.