Seit 6. Januar 2020 findet am Bezirksgericht von Zentral-Jakarta ein Gerichtsverfahren gegen einen Angeklagten im Tötungsfall mehrerer Bauarbeiter im Landkreis Nduga statt. Die Gruppe von Arbeitern wurde von Mitgliedern der bewaffneten Widerstandsbewegung TPN PB Anfang Dezember 2018 entführt und anschließend hingerichtet. Bei dem Angeklagten handelt es sich um Mispo Gwijangge, einem indigenen Papua aus dem Landkreis Nduga. Er ist wegen Beihilfe zum Mord unter Artikel 340 in Verbindung mit Artikel 55(1) des indonesischen Strafgesetzbuches (KUHP) angeklagt. Seine Anwälte hatten während der Gerichtsverhandlung wiederholt auf Verstöße gegen die indonesische Strafprozessordnung hingewiesen. Mispo Gwijangge, der kaum die indonesische Sprache versteht, wurde ohne Haftbefehl verhaftet und ohne Beisein eines Übersetzers oder Anwalts polizeilich verhört. Mispo bestreitet jegliches Mitwirken an den Morden.
Die Anwälte haben nun eine forensische Untersuchung von Mispo Gwijangges Zähnen bei den Richtern beantragt. Die Untersuchung soll endgültig Aufschluss über das tatsächliche Alter des Angeklagten geben. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft behaupten, dass Mispo Gwijangge bereits 20 Jahre alt ist. Die Behauptung stützt sich auf eine Wohnsitzbescheinigung welche ein Alter von 20 Jahren angibt. Die Anwälte von Mispo Gwijangge argumentieren, dass ihr Klient weder eine Geburtsurkunde oder einen Personalausweis besitzt welcher eine genaue Auskunft über das Alter des Angeklagten gibt. Nach Angabe der Eltern wurde Mispo Gwijangge 2004 in einem abgelegenen Dorf im Landkreis Nduga geboren. Falls die forensische Untersuchung ein Alter unter 18 Jahren ergeben sollte, müsste die Gerichtsverhandlung sofort eingestellt und ein neues Strafverfahren nach dem Jugendstrafrecht eingeleitet werden. Die Richter werden sich bei der nächsten Verhandlung am 18.02.2020 zu dem Antrag der Anwälte äußern.
Die Anwälte kritisierten darüber hinaus die Entscheidung das Gerichtsverfahren von Wamena nach Jakarta zu verlegen. Der Prozess war in die indonesische Hauptstadt verlegt worden, weil Behörden Sicherheitsbedenken geäußert hatten. Der Wechsel des Verfahrensortes habe zur Folge, dass die Anwälte ihren Klienten nicht in dem vollen Maße ihrer Möglichkeiten vertreten können. Die Vorladung von Entlastungszeugen aus den entlegenen Hochlandgegenden Nduga und Wamena ist mit erheblichen Kosten verbunden welche die Anwälte zu tragen hätten. Der Staatsanwalt hingegen habe ausreichende finanzielle Mittel für jegliche Prozesskosten durch den Staat zur Verfügung.