Vom 18. bis 21. September besuchte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer MdB Indonesien und reiste am 19.9. auch in die abgelegene Konfliktregion Westpapua.
Zuletzt fand vor 8 Jahren ein Besuch von zwei Sonderberichterstattern zu Menschenrechten der Vereinten Nationen in Westpapua statt. Nachdem diese sehr ernste Berichte an den Menschenrechtsrat in Genf abgaben, ließ Indonesien keine hochrangigen Menschenrechtsbeobachter mehr in die Konfliktregion einreisen. So hatten die letzten beiden Vorgänger von Herrn Strässer, Günter Nooke und Markus Löning nicht nach Westpapua reisen können. Mit Präsident Joko Widodo scheint sich nun eine Öffnung zu vollziehen; eine Öffnung, die von Indonesien lange international gefordert wurde.
In Westpapua traf sich der Bundesbeauftragte mit Menschenrechtsorganisationen sowie dem Gouverneur der Provinz Papua und hatte eingehende Gespräche mit dem Friedensaktivisten Pastor Neles Tebay vom Papua Friedensnetzwerk, dem Medienaktivisten Victor Mambor von der Allianz Unabhängiger Journalisten (Papua Sektion), sowie mit einem Vertreter der Nationalen Menschenrechtskommission Komnas HAM in Papua.
Wie Strässer berichtet, wusste er die Reisegenehmigung nach Westpapua besonders zu schätzen. Neben den Frustrationen über die Entwicklungen seit dem Inkrafttreten des Sonderautonomiegesetzes 2001 wurden ihm auch die verschiedenen Erwartungen der Zivilgesellschaft erklärt. Strässer sähe daraufhin eine weitere Bündelung von deren Bemühungen als wichtigen nächsten Schritt. Der Bundesbeauftragte wies explizit auch auf die Notwendigkeit einer funktionierenden Gesundheitsversorgung und des Schulwesen hin.
Als Resumé verstand Herr Strässer, dass es indigenen Papuas um das Ende von Diskriminierung und einem würdevollen Leben in ihrem eigenen Land ginge. Er sähe dazu die Umsetzung bereits existierender Rechtsrahmen als Aufgabe, die die Zivilgesellschaft weiter einfordern müsse. Zu diesen rechtlichen Mitteln zähle beispielsweise die Einsetzung von Menschenrechtsgerichtshöfen und einer Wahrheits- und Versöhnungskommission.
Vom 18. bis 21. September besuchte der Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und humanitäre Hilfe, Christoph Strässer MdB Indonesien und reiste am 19.9. auch in die abgelegene Konfliktregion Westpapua.
Zuletzt fand vor 8 Jahren ein Besuch von zwei Sonderberichterstattern zu Menschenrechten der Vereinten Nationen in Westpapua statt. Nachdem diese sehr ernste Berichte an den Menschenrechtsrat in Genf abgaben, ließ Indonesien keine hochrangigen Menschenrechtsbeobachter mehr in die Konfliktregion einreisen. So hatten die letzten beiden Vorgänger von Herrn Strässer, Günter Nooke und Markus Löning nicht nach Westpapua reisen können. Mit Präsident Joko Widodo scheint sich nun eine Öffnung zu vollziehen; eine Öffnung, die von Indonesien lange international gefordert wurde.
In Westpapua traf sich der Bundesbeauftragte mit Menschenrechtsorganisationen sowie dem Gouverneur der Provinz Papua und hatte eingehende Gespräche mit dem Friedensaktivisten Pastor Neles Tebay vom Papua Friedensnetzwerk, dem Medienaktivisten Victor Mambor von der Allianz Unabhängiger Journalisten (Papua Sektion), sowie mit einem Vertreter der Nationalen Menschenrechtskommission Komnas HAM in Papua.
Wie Strässer berichtet, wusste er die Reisegenehmigung nach Westpapua besonders zu schätzen. Neben den Frustrationen über die Entwicklungen seit dem Inkrafttreten des Sonderautonomiegesetzes 2001 wurden ihm auch die verschiedenen Erwartungen der Zivilgesellschaft erklärt. Strässer sähe daraufhin eine weitere Bündelung von deren Bemühungen als wichtigen nächsten Schritt. Der Bundesbeauftragte wies explizit auch auf die Notwendigkeit einer funktionierenden Gesundheitsversorgung und des Schulwesen hin.
Als Resumé verstand Herr Strässer, dass es indigenen Papuas um das Ende von Diskriminierung und einem würdevollen Leben in ihrem eigenen Land ginge. Er sähe dazu die Umsetzung bereits existierender Rechtsrahmen als Aufgabe, die die Zivilgesellschaft weiter einfordern müsse. Zu diesen rechtlichen Mitteln zähle beispielsweise die Einsetzung von Menschenrechtsgerichtshöfen und einer Wahrheits- und Versöhnungskommission.